Der Bezirksschornsteinfegermeister nimmt Aufgaben des Brand- und Immissionsschutzes war.
Hierzu gehören unter anderem:
- Ausführung der durch die Kehr- und Überprüfungsordnung vorgeschriebenen Arbeiten
- Regelmäßiges Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten
- Überprüfung sämtlicher Schornsteine, Feuerstätten, Verbindungsstücke und Lüftungsanlagen oder ähnlicher Einrichtungen auf ihre Feuersicherheit – in den Gebäuden, in denen er Arbeiten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung, der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen – 1. BImSchV oder den landesrechtlichen Bauordnungen auszuführen hat, durch persönliche Besichtigung innerhalb von fünf Jahren, und zwar jährlich in einem Fünftel seines Bezirks (Feuerstättenschau)
- unverzügliche schriftliche Meldung der bei Schornsteinen, Feuerstätten, Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen oder ähnlichen Einrichtungen vorgefundenen Mängel
- an den Grundstückseigentümer, im Falle von Wohnungseigentum an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und, sofern die Einrichtung sich in den Räumen des Wohnungseigentümers befindet und zum Sondereigentum gehört,
- zusätzlich an den Wohnungseigentümer, den der Verwalter dem Bezirksschornsteinfegermeister auf Anforderung zu benennen hat,
- an die zuständige Behörde, wenn die Mängel nicht innerhalb einer von dem Bezirksschornsteinfegermeister zu setzenden Frist abgestellt worden sind* Prüfung und Begutachtung von Schornsteinen, Feuerstätten, Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen oder ähnlichen Einrichtungen auf ihre Feuersicherheit
- Beratung in feuerungstechnischen Fragen
- Überprüfung von Schornsteinen, Feuerstätten und Verbindungsstücken oder ähnlichen Einrichtungen sowie Feststellung und Weiterleitung der für die Aufstellung von Emissionskatastern
- Messen, feststellen und analysieren von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid in Abgasen von Feuerungsanlagen und vergleichen mit den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV).
Für die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten erhebt der Bezirksschornsteinfegermeister Gebühren und Auslagen.
Jeder Bezirksschornsteinfegermeister ist in einem Kehrbezirk tätig. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist in mehrere Kehrbezirke unterteilt. Den für Sie verantwortlichen Bezirksschornsteinfegermeister erfahren Sie über die Kehrbezirks-Suche bei der Schornsteinfegerinnung Berlin.