Gefahrenabwehr

Schlange züngelt
  • Bearbeitung von Verstößen gegen das Gesetz über das Halten und Führen von Hun-den in Berlin (Hundegesetz – HundeG)
  • Verfolgung von Anzeigen aufgrund einer Gefährdung und/oder Schädigung durch Hunde (Bissvorfälle)
  • Anmeldung von Hunden, die aufgrund ihrer Rasse gemäß § 5 Abs. 1 Berliner Hundegesetz als gefährlich gelten (sog. „Listenhunde“)
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Überwachung von Haltungen gefährlicher Tiere wildlebender Arten

Meldung eines Bissvorfalls

Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg kam es zu einem entsprechenden Vorfall, bei dem Sie oder Ihr Hund gefährdet und/oder verletzt wurden? Sie haben die Möglichkeit, eine Anzeige bei der Polizei oder direkt in hiesiger Behörde aufzugeben. Dafür benötigen wir von Ihnen möglichst genaue Angaben über:

  • Ereignisort
  • Zeit & Datum
  • Ablauf des Vorfalls (detaillierte Beschreibung)
  • Beschreibung des betroffenen Hundes (z.B. Rasse, Farbe, bes. Merkmale)
  • beteiligte Personen und Zeugen
  • Erreichbarkeit für Rückfragen

Anzeigen können nur verfolgt werden, sofern uns zu der beschuldigten Person Angaben gemacht werden, die dazu führen, die Person eindeutig zu identifizieren. Dies sind in der Regel Namen und Anschrift der beschuldigten Person. Sollten Ihnen diese Informationen nicht vorliegen, Sie die Person jedoch zufällig z.B. auf der Straße erneut antreffen und wiedererkennen, bitten wir Sie die Polizei hinzuzurufen, damit diese die Personalien feststellen kann. Insofern Ihnen die erforderlichen Informationen vorliegen, nutzen Sie für Ihre Meldung bitte das nachfolgende Formular.

  • Meldung eines Bissvorfalls

    PDF-Dokument (152.0 kB)

Anmeldung eines gefährlichen Hundes gemäß §5 Abs. 1 HundeG Berlin

Haltende eines durch das HundeG Berlin als gefährlichen eingestuften Hundes müssen diesen unverzüglich bei der für Sie zuständigen Behörde anzeigen. Zu den gefährlichen Hunden per Gesetz zählen in Berlin:

  • Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Kreuzungen der o.g. Rassen untereinander oder mit anderen Hunden, deren wesentliche Merkmale des äußeren Erscheinungsbildes die Annahme rechtfertigen, dass der Hund einer der o.g. genannten Rasse oder Kreuzung zuzuordnen ist

(Wichtig: American Bullys werden nach amtstierärztlicher Begutachtung ihrem äußeren Erscheinungsbild entsprechend zugeordnet.)

Für die Haltungsanzeige füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus und reichen es in hiesiger Behörde ein. Bei der Anmeldung wird eine Verwaltungsgebühr von 30,00 € erhoben.

Die Halterin oder der Halter erhält zum Nachweis der Haltungsanzeige eines sog. Listenhundes eine amtliche Bescheinigung. Diese Bescheinigung ist beim Führen des Hundes in der Öffentlichkeit stets mitzuführen.

  • Anzeige eines Listenhundes

    PDF-Dokument (124.3 kB)

Im Rahmen des Registrierungsverfahrens ist die Hundehalterin oder der Hundehalter nach § 19 HundeG Berlin verpflichtet, folgende Unterlagen nachzuweisen:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
    Das Führungszeugnis ist innerhalb von drei Wochen nach der Haltungsanzeige zu beantragen. Die Antragstellung ist der zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen (s. o.). Das Führungszeugnis können Sie hier beantragen.
  • Sachkundenachweis
    Die Sachkunde gemäß § 6 HundeG Berlin ist innerhalb von 8 Wochen nach Haltungsanzeige nachzuweisen. Der Nachweis kann durch Vorlage einer erfolgreich abgelegten Prüfung bei einem Sachverständigen erfolgen.
  • Haftpflichtversicherung
    Das Bestehen der Haftpflichtversicherung gemäß § 14 Abs. 1 HundeG Berlin ist innerhalb von 8 Wochen nach Anzeige nachzuweisen.
  • Wesenstest
    Der durchgeführte Wesenstest gemäß § 9 HundeG Berlin ist innerhalb von 8 Wochen nach Anzeige nachzuweisen. Der Nachweis kann durch Vorlage einer erfolgreich abgelegten Prüfung bei einem Sachverständigen erfolgen. Sofern der Hund den 15. Lebensmonat noch nicht vollendet hat, ist der Nachweis über den durchgeführten Wesenstest binnen vier Wochen nach Erreichen dieses Alters zu führen.

Sobald der hiesigen Behörde alle Unterlagen vorliegen, wird nach deren Prüfung abschließend darüber entschieden, ob von dem Hund künftig eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehen könnte. Liegen die Voraussetzungen für die Annahme vor, dass von dem Hund keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Mensch und Tier ausgeht, erteilt die zuständige Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zur Kennzeichnung eine grüne Plakette, die die Bescheinigung über die Haltungsanzeige ersetzt. Für die Erteilung der grünen Plakette wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von mindestens 52,00 € erhoben.

  • Merkblatt für Halter von Listenhunden

    PDF-Dokument (129.2 kB)

Tangierende Rechtsnormen

  • Hundegesetz Berlin (HundeG)
  • Hundegesetzdurchführungsverordnung (HundeG-DVO)
  • Gefährliche-Hunde-Verordnung (GefHuVO)
  • Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten