Öffentliche Zustellung

Abstrakter Postmann mit geöffnetem Briefumschlag

Amtsblatt für Berlin
73. Jahrgang Nr. 53 Ausgegeben zu Berlin am 15. Dezember 2023

Bekanntmachung vom 4. Dezember 2023
Ord L
Telefon: 90298-2185 oder 90298-0, intern 9298-2185

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Ordnungsamt, bestimmt diese Website als Medium, um zusätzlich zum Aushang in einem Schaukasten in einem Dienstgebäude die öffentliche Zustellung von Schriftstücken und/oder Bescheiden durchzuführen.
Auf der Website werden Schriftstücke und/oder Bescheide unter Angabe der Daten der betroffenen Person, letzte bekannte Anschrift, Aktenzeichen, Fristen, sowie Dienststelle beziehungsweise Ort, bei dem das Schreiben zur Abholung und/oder Einsichtnahme bereitliegt, benannt. Mit einer öffentlichen Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, die auch Rechtsverluste nach sich ziehen können. Die öffentliche Bekanntmachung ist nach § 41 Absatz 3, 4 VwVfG zulässig und wird durch die Bekanntgabe auf der Website gemäß
§ 27a VwVfG ergänzt.

Eine öffentliche Zustellung ist immer das letztmögliche Mittel und wird lediglich in Fällen genutzt, in denen andere Möglichkeiten der Zustellung erfolglos waren oder untunlich sind. Die Website ist ein adäquates Mittel um eine Einsichtnahme durch betroffene Personen, auch diejenigen, die sich im Ausland aufhalten, zu ermöglichen. Das Schriftstück/der Bescheid gilt regelmäßig als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die möglicherweise im Schriftstück und/oder Bescheid genannten Rechtsmittel und deren Fristen haben Bestand, wobei die Fristen mit dem Tag der Zustellung laufen.