Für den Ausschank von Alkohol wird aus besonderem Anlass eine Gestattung nach § 12 des Gaststättengesetzes – GastG – erforderlich. Die Gestattung ist eine Erlaubnis, die unter erleichterten Bedingungen erteilt werden kann. Jeder Händler benötigt eine eigene Gestattung, die gebührenpflichtig ist (es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Veranstalter die einzelnen Anträge gebündelt einreicht und auch die Gebühren in einer Summe überweist). Den Antrag auf eine Gestattung finden Sie unter diesem Text als Download.
Ausschank von Alkohol
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