Wir sind für Jugendliche und junge Erwachsene in der Regel im Alter von 16 bis 21 Jahren mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf – aufgrund von sozialer Benachteiligung und/oder individueller Beeinträchtigungen- da.
Das Angebot ist freiwillig und vertraulich.
Grundsatz:
Mit ihrem flexiblen und auf die Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen bezogenen Ansatzes trägt die Jugendberufshilfe zu deren sozialen und beruflichen Integration bei.
- sozialpädagogische Begleitung
- Berufsorientierung
- Berufsvorbereitung
- Berufsausbildung
- sozialpädagogisch begleitete Wohnformen
Rechtsgrundlage für diese Angebote ist §13 Abs. 2 und 3 SGB VIII.