Gutscheinfinanzierte Tages– und Hortbetreuung

Aktuelles

Neue E-Mailadresse der Tages- und Hortbetreuung

Ab sofort können Sie uns per Mail unter
Kindertagesbetreuung@ba-fk.berlin.de
erreichen.

Vielen Dank.
Ihre Tages- und Hortbetreuung des Jugendamtes Friedrichshain-Kreuzberg

Stand: 09.2023
spielendes Kind mit Ball

spielendes Kind

Liebe Eltern,

neben der Ausstellung von Gutscheinen für die Betreuung Ihrer Kinder in Kita’s bzw. in Tagespflegestellen sind wir auch für die ergänzende Förderung und Betreuung an der Ganztagsschule (Schulhort) zuständig.

ACHTUNG Zuständigkeit ab 01.02.2023:
Grundsätzlich richtet sich unsere Zuständigkeit nach dem Nachnamen des Kindes. Damit wir tätig werden können, benötigen wir einen entsprechenden Antrag.

E-Mail: Kindertagesbetreuung@ba-fk.berlin.de

Unsere Kontaktdaten:
Ihre Ansprechpartner*innen

Informationen zur Kitaplatzsuche

hier finden Sie weitergehende Informationen zur Kitaplatzsuche, Unterstützung des Jugendamtes bei der Platzsuche.

Bitte beachten Sie für den Antrag Kita/Kindertagespflege:

  • ein Anspruch kann frühestens 9 Monate und sollte möglichst spätestens zwei Monate vor dem gewünschtem Betreuungsbeginn geltend gemacht werden.
  • aus unserem Merkblatt Kita können Sie entnehmen welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beifügen müssen.
  • sind beide Eltern sorgeberechtigt, ist der Antrag von beiden Elternteilen zu unterschreiben. Andernfalls ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen.
  • weiter zum Kita-Antrag
  • weiterführende Informationen zur Tagespflege bzw. Tagespflegestellen
  • weitere Informationen zur Kindertagesbetreuung in Berlin

Die Kindertagesbetreuung ist ab 1.8.2018 kostenfrei

Lediglich ein Verpflegungsanteil (Mittagessen) in Kitas und Kindertagespflege von monatlich 23 Euro ist zu bezahlen. Dieser entfällt ab 01.08.2019 bei Vorlage des Berlin-Passes in der Kita.

Kriterien für Zuzahlungen in den Kitas

Zuzahlungen in der Kita sind nur unter bestimmten Kriterien zulässig.

Kita-Gutschein online beantragen

Sie können den Kita-Gutschein auch online beantragen. Das Online-Formular ist so eingerichtet, dass es sich den Eingaben des Antragstellers automatisch anpasst. So entfallen bei über dreijährigen Kindern die Felder für die Angaben zum Einkommen der Eltern, da der Kita-Besuch ab dem dritten Jahr vor der Einschulung in Berlin beitragsfrei ist. Nach dem Ausfüllen des Online-Antrags wird automatisch ein einseitiger Kurzantrag erstellt. Diesen drucken Sie bitte aus und senden ihn unterschrieben an das für Ihren Bezirk zuständige Jugendamt. Gegebenenfalls sind dem Kurzantrag noch Unterlagen in Kopie (z. B. Einkommensnachweise) beizufügen

zum Online-Antrag Kita

Ergänzende Förderung und Betreuung an der Ganztagsschule:

Für die Antragstellung sind folgende Änderungen zu beachten:

  • Für die Jahrgangsstufen 1 und 2 und ab 01.08.2023 auch für die Jahrgangsstufe 3 sowie in der Eingangsstufe an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ wird kein Kostenbeitrag mehr erhoben.
  • Darüber hinaus wird für genannten Personenkreis ab 1.8.2019 ohne weitere Bedarfsprüfung eine ergänzende Förderung und Betreuung gewährt (Betreuungsmodul 13:30 bis 16:00 bzw. 15:00 bis 16:00).
  • Ein Bedarf ist hier nur noch für die sonstigen Betreuungsmodule zu prüfen.

Die Jahrgangsstufen 4 bis 6 sind von den Änderungen derzeit nicht betroffen.

Pressemitteilung-Kostenfreiheit für ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) auch im dritten Schuljahr ab 01.08.2023

Weitere Informationen für den Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (Hort):

folgende Betreuungsmodule stehen zur Verfügung

  • früh (06.00 bis 07.30 Uhr)
  • nachmittag (13.30 bis 16.00 Uhr) und
  • spät (16.00 bis 18.00 Uhr).

Der Bedarfsbescheid und der Kostenbescheid werden durch das Jugendamt erstellt, in dem das Kind mit dem Hauptwohnsitz gemeldet ist. Anschließend kann der Betreuungsvertrag abgeschlossen werden. Dies erfolgt i.d.R. in dem Schulamt, in dem die Schule liegt bzw. direkt beim freien Träger (In unserem Bezirk wird der Betreuungsvertrag im Jugendamt bzw. beim freien Träger unterzeichnet).

Bei der Schulanmeldung Ihres Kindes in der zuständigen Grundschule kann zeitgleich der Antrag auf ergänzende Betreuung gestellt werden.

Neben der Kostenbeteiligung (Betreuungsanteil nur für die 3. bis 6. Jahrgangangsstufe) ist bis einschließlich 31.7.2019 ein Verpflegungsanteil (Mittagessen) von monatlich 37 € (für alle Jahrgangsstufen) zu zahlen. Bei Vorlage des Berlin-Passes in Kopie reduziert sich der monatliche Verpflegungsanteil.

Einführung des Schulmittagessens ohne Kostenbeteiligung der Eltern ab 1. August 2019

Den Rechtsanspruch auf ein Mittagessen ohne Kostenbeteiligung für alle Berliner Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin am 4. April 2019 durch eine Änderung des Berliner Schulgesetzes und weiterer Vorschriften geschaffen.
Alle Eltern, die einen Vertrag für die ergänzende Förderung und Betreuung ihres Kindes abgeschlossen haben, erhalten im August einen
geänderten Kostenbescheid, in dem die Kostenbeteiligung in Höhe von 37,00 Euro für die Verpflegung auf 0,00 Euro gesetzt wird. Eltern sollten bestehende Daueraufträge entsprechend anpassen.

Abschluss von Hortverträgen für die Betreuung in kommunalen Horten

Sobald ein Hortbedarfsbescheid vorliegt muss zeitnah ein Betreuungsvertrag (vor Betreuungsbeginn) geschlossen werden.

Der Abschluss von Verträgen für die Betreuung an kommunalen Schulen erfolgt im Jugendamt des Bezirkes, in welchem sich die Schule befindet.
Für die Betreuungsverträge an Privatschulen und Schulen mit Kooperationspartnern wenden Sie sich an den privaten Schulträger bzw. freien Träger.

Für die kommunalen Horteinrichtungen unseres Bezirks können die Verträge während der regulären Sprechzeiten der Tages- und Hortbetreuung abgeschlossen werden.

Sie können uns auch unter der Fax-Nr: 90298-4545 oder per E-Mail: (nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur) erreichen

weitere Informationen und Downloads

Beak - Eltern sprechen für ihre Kinder

Beak

Der BEAK (Bezirks-Elternausschuss Kita)

Der BEAK (Bezirkselternausschuss Kita) ist ein politischer, ehrenamtlicher und öffentlicher Ausschuss, der sich zusammensetzt aus gewählten VertreterInnen aller Elternausschüsse in den Kitas des Bezirks. Er ist die Elternvertretung aller Kitas in der bezirklichen Kitapolitik.