Neue E-Mailadresse der Tages- und Hortbetreuung
Ab sofort können Sie uns per Mail unter
Kindertagesbetreuung@ba-fk.berlin.de
erreichen.
Vielen Dank.
Ihre Tages- und Hortbetreuung des Jugendamtes Friedrichshain-Kreuzberg
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hier finden Sie weitergehende Informationen zur Kitaplatzsuche, Unterstützung des Jugendamtes bei der Platzsuche.
Den Rechtsanspruch auf ein Mittagessen ohne Kostenbeteiligung für alle Berliner Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin am 4. April 2019 durch eine Änderung des Berliner Schulgesetzes und weiterer Vorschriften geschaffen.
Alle Eltern, die einen Vertrag für die ergänzende Förderung und Betreuung ihres Kindes abgeschlossen haben, erhalten im August einen
geänderten Kostenbescheid, in dem die Kostenbeteiligung in Höhe von 37,00 Euro für die Verpflegung auf 0,00 Euro gesetzt wird. Eltern sollten bestehende Daueraufträge entsprechend anpassen.
Sobald ein Hortbedarfsbescheid vorliegt muss zeitnah ein Betreuungsvertrag (vor Betreuungsbeginn) geschlossen werden.
Der Abschluss von Verträgen für die Betreuung an kommunalen Schulen erfolgt im Jugendamt des Bezirkes, in welchem sich die Schule befindet.
Für die Betreuungsverträge an Privatschulen und Schulen mit Kooperationspartnern wenden Sie sich an den privaten Schulträger bzw. freien Träger.
Für die kommunalen Horteinrichtungen unseres Bezirks können die Verträge während der regulären Sprechzeiten der Tages- und Hortbetreuung abgeschlossen werden.
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin