Vormundschaften / Pflegschaften

Gesetz

Amtsvormundschaft

  • Eintritt der Amtsvormundschaft bei Müttern, die nicht volljährig sind und kein Einzelvormund für das Kind bestellt wurde.
  • Beratung minderjähriger Mütter vor der Geburt ihres Kindes.
  • Beratung und Betreuung in Adoptionsangelegenheiten.
  • Ansprechpartner

    Kontakt

  • Herr Wähnert
    Gruppenleiter

    Telefonnummer 030/90298-2436
    Raum 1509, Aufgang C

Sie können uns auch unter der Fax-Nr: 90298-4104 oder unter unserer E-Mail (nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur) erreichen.

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