Berechnungsgrundlage
- für den Haushaltsvorstand doppelter Regelsatz nach dem SGB XII (z.Zt. 1126€)
- pro Familienangehörige 70 % vom einfachen Regelsatz (z.Zt. 394€)
- Miete
- Weitere Absetzbeträge: z.B. Fahrkosten, Hausrat- und Haftpflichtversicherung, Riesterrente, Krankenversicherung. Bitte bringen Sie entsprechende Nachweise mit.
- Auch Ersparnisse und Vermögen müssen berücksichtigt werden.