Corona-FAQ

Weitere Informationen

Mehr Informationen und Downloads für auf Corona positiv getestete Personen und für Corona-Kontaktpersonen finden Sie in den Corona-Informationen des Gesundheitsamtes.

Fragen und Antworten zu Corona (COVID-19)

A. FÜR MENSCHEN MIT POSITIVEM TESTERGEBNIS

  • Ich wurde positiv auf Corona getestet, was mache ich jetzt?
    • Damit Sie andere Menschen nicht mit dem Coronavirus anstecken, sollten Sie nach Erhalt des positiven Testergebnisses möglichst zuhause bleiben und sich dort zurückziehen. Vermeiden Sie direkte Kontakte. Halten Sie Abstand zu anderen Personen. Tragen Sie eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil, wenn Sie Kontakt zu anderen Personen nicht vermeiden können.
    • Diese Vorsichtsmaßnahmen sollten Sie einhalten, sobald Sie einen positiven Antigen-Schnelltest oder die Nachricht über ein positives PCR-Testergebnis erhalten haben. Wenn möglich, bleiben Sie für 5 volle Tage zu Hause in freiwilliger Selbstisolation. Der erste volle Tag ist der Tag nach dem Antigen-Schnelltest/PCR-Test.
    • Wenn Sie zu Hause bleiben, sollten Sie auch dort direkte Kontakte vermeiden. Wenn möglich, bleiben Sie in einem separaten Zimmer. Schlafen Sie allein, benutzen Sie Küche und Bad nicht gleichzeitig mit anderen, sondern zeitversetzt. Lüften Sie regelmäßig und mit weit geöffneten Fenstern gründlich durch.
    • Wenn Sie Corona-Symptome haben, sollten Sie wie bei anderen ansteckenden Atemwegserkrankungen zu Hause abwarten, bis die Symptome abgeklungen sind. Sprechen Sie mit Ihrer Hausarztpraxis. Lassen Sie sich beraten und untersuchen. Wenn die Symptome anhalten oder wenn Sie erneut ein positives Testergebnis bekommen, lassen Sie das ärztlich abklären. Bei einer ärztlichen Behandlung kann Ihnen bei Bedarf auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („Krankschreibung“) ausgestellt werden.
    • Auch wenn Sie keine Krankheitszeichen haben: Sie wurden positiv getestet und können daher andere anstecken.
    • Eine Übersicht des Robert Koch-Instituts (RKI) mit Empfehlungen zur Isolation und was Kontaktpersonen tun sollten, finden Sie hier.
    • Falls Sie eine akute, medizinische Behandlung brauchen, dürfen Sie für diese Behandlung die Wohnung oder das Haus verlassen. Rufen Sie vorher dort immer erst an und sagen Sie, dass Sie einen positiven Corona-Test gemacht haben.
  • Wann wird nach einem Schnelltest ein PCR-Test durchgeführt?
    • Nach positivem Antigen-Schnelltest ist die PCR-Nachtestung ggf. im Rahmen einer ärztlichen Behandlung möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf. Wenn die Testung eine medizinisch notwendige Untersuchung ist und deshalb in der Arztpraxis durchgeführt wird, ist sie kostenfrei.
    • Wenn Sie zuhause einen positiven Selbsttest gemacht haben, können Sie das Testergebnis ggf. im Rahmen einer ärztlichen Behandlung mit einem PCR-Test überprüfen lassen. Dies ist ratsam. Es besteht allerdings keine Pflicht dazu.
      Eine PCR-Testung ermöglicht es, eine Corona-Infektion sicher auszuschließen oder letztlich nachzuweisen.
    • Hinweis: Ob ein PCR-Test notwendig ist und durchgeführt wird oder ob ein Antigen-Schnelltest ausreicht, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
  • Wann muss ich ärztliche Hilfe nach Hause holen?

    Personen mit Covid-19 können unterschiedliche Krankheitsverläufe haben, von mild bis lebensbedrohlich.

    Bei folgenden Symptomen rufen Sie den Notarzt unter 112 an:
    • Atemnot
    • Brustschmerzen
    • Bewusstseinsstörungen (ungewöhnlich starke Schläfrigkeit)
    • Blau- oder Graufärbung der Lippen und Finger

    Rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 an, wenn Sie
    • andere ernste, jedoch nicht lebensbedrohliche Beschwerden und Krankheitszeichen haben
    • wegen Ihrer Krankheit zu schwach sind, um eine Arztpraxis aufzusuchen
  • Meldet sich das Gesundheitsamt bei mir?
    • Ja, das Gesundheitsamt informiert Sie per E-Mail oder Brief über Ihre PCR-bestätigte Corona-Infektion, nachdem Ihr Testergebnis an das Gesundheitsamt gemeldet und dort verarbeitet wurde. Diese Verarbeitung kann ein bis zwei Tage dauern.
    • HINWEIS: Das Gesundheitsamt meldet sich bei Ihnen per E-Mail-Nachricht oder Brief. Voraussetzung für eine Kontaktaufnahme ist, dass eine korrekte Adresse oder E-Mail-Adresse vorliegt.
    • Das Gesundheitsamt versendet keine persönlichen Bescheinigungen mit Angabe eines konkreten Isolationszeitraums. Eine Selbstisolation ist freiwillig, jedoch eine wirksame Schutzmaßnahme vor Ansteckung für Ihr persönliches Umfeld und besonders gefährdete Personen (z.B. Ältere und Personen mit Vorerkrankungen).
    • WICHTIG: Daher sollten Sie auch ohne Anordnung oder Bescheinigung vom Gesundheitsamt die Abstandsregeln einhalten. Ratsam ist, eine FFP2-Maske zu tragen, wenn Sie den direkten Kontakt zu anderen nicht vermeiden können. Die AHA+L -Regeln (Abstand halten, auf Hygiene achten, im Alltag Maske tragen + regelmäßig Lüften) schützen auch gegen Ansteckung bei anderen Atemwegserkrankungen, wie zum Beispiel Virusgrippe (Influenza), Husten und Schnupfen.
    • Hilfreiche Informationen für positiv getestete Personen und worauf Kontaktpersonen achten sollten, finden Sie auch auf der Internetseite Corona-Informationen des Gesundheitsamts Friedrichshain-Kreuzberg.
  • Was ist mit meinen Kontaktpersonen?
    • Bitte informieren Sie Ihre engen Kontaktpersonen über Ihr positives Antigen-Schnelltest- oder PCR-Testergebnis – auch zuhause!
    • Wichtig: Ihre Kontaktpersonen könnten sich bei Ihnen mit dem Coronavirus angesteckt haben. Bitte weisen Sie daher diese Personen auf das mögliche Infektionsrisiko hin!
    • Bitte informieren Sie alle Personen, mit denen Sie ab 2 Tagen vor Ihrem Symptombeginn bis zum Tag der Diagnose (Tag des ersten positiven Corona-Tests) einen engen Kontakt hatten.
      Wenn Sie keine Symptome haben, kontaktieren Sie bitte alle Personen, mit denen Sie ab 2 Tage vor dem Tag Ihres Coronatests bis zum Tag der Diagnose (erstes positives Test-Ergebnis) oder noch danach einen engen Kontakt hatten.
    • Ihre engen Kontaktpersonen sollten sich etwa eine Woche lang täglich selbst testen und möglichst die eigenen Kontakte reduzieren. Vor allem sollten direkte Kontakte zu Personen vermieden werden, die ein hohes Risiko für einen schweren Corona-Krankheitsverlauf haben (z.B. Ältere und Menschen mit chronischen Erkrankungen).
  • Was sind enge Kontaktpersonen?

    Enge Kontaktpersonen sind Menschen, die sich durch den persönlichen Kontakt zu Ihnen möglicherweise mit dem Coronavirus angesteckt haben.

    Enge Kontaktpersonen sind u.a.:
    • Personen, die mit Ihnen im selben Haushalt wohnen
    • Personen, mit denen Sie ein face-to face Gespräch geführt haben ohne Maske (medizinischer Mund-Nasen-Schutz)
    • Personen, die sich länger als 10 Minuten ungeschützt in Ihrer Nähe aufgehalten haben
    • Personen, die sich länger als 10 Minuten mit Ihnen in einem Innenraum aufgehalten haben bei schlechter Belüftung (z.B. Autofahrt, Chorprobe, Sportgruppe, Seminar, Club)
    Virusübertragung durch „engen Kontakt“:
    • Coronaviren werden über kleinste Tröpfchen übertragen, die beim Sprechen, Husten, Niesen, Singen und bei jedem Ausatmen entstehen. Die Viren bleiben einige Stunden in der Luft (insb. in Innen-/ Wohnräumen) und können von anderen unbemerkt eingeatmet werden. Dies ist eine Übertragung über sogenannte Aerosole. Die Virusübertragung kann also sogar passieren, wenn die infizierte Person den Raum schon wieder verlassen hat (z.B. in Aufzug, Toilettenraum ohne Fenster oder Umkleidekabine).
  • Wie kann ich verhindern, dass ich andere Personen anstecke?
    • Sie sollten Ihre Wohnung möglichst nicht verlassen und keinen Besuch empfangen.
    • Ausnahmen sind eine dringende medizinische Behandlung, ein medizinischer Notfall oder ein weiterer, erforderlicher Corona-Test.
    • Sie sollten nicht einkaufen gehen – wenn möglich, bitten Sie Familie, Freunde, Nachbarn oder Kolleg*innen, für Sie einkaufen zu gehen.
    • Versuchen Sie den direkten Kontakt zu Ihren Familienmitgliedern / Haushaltsmitgliedern zu meiden: Bleiben Sie, wenn möglich, in einem eigenen Zimmer – auch bei den Mahlzeiten.
    • Tragen Sie eine Maske, wenn Sie Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt nicht vermeiden können.
  • Wie erreiche ich das Gesundheitsamt?

    Das Gesundheitsamt betreut die Bürgerinnen und Bürger von Friedrichshain-Kreuzberg bezüglich Corona-Infektionen im Wesentlichen über digitale Medien.
    Für Fragen und die Mitteilungen an das Gesundheitsamt steht die E-Mail-Adresse Hygiene@ba-fk.berlin.de zur Verfügung. Zudem wird der Versand von E-Mail-Kurznachrichten zum schnellen Informationsaustausch genutzt.

  • Was sage ich meinem Arbeitgeber?/ Finanzielles
    • Wenn Sie wegen Ihrer Corona-Infektion freiwillig zuhause bleiben möchten, erkundigen Sie sich unbedingt vorher bei Ihrer Arbeitsstelle, Uni/Schule etc., ob Ihnen das ermöglicht wird. Wichtig: Es besteht keine Isolationspflicht mehr. Wer vorsichtshalber freiwillig zuhause bleiben möchte, erhält keine Isolationsbescheinigung mehr.
    • Wenn Sie Symptome einer Corona-Erkrankung haben und deshalb nicht arbeitsfähig sind, d.h. auch kein Homeoffice machen können, kann ein Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit feststellen und eine AU-Bescheinigung (“Krankschreibung”) ausstellen.
    • Wenn Ihr Kind positiv getestet wurde: Möglichkeiten einer Entschädigung nach IfSG

B. FÜR MENSCHEN, DIE AUF IHR TESTERGEBNIS WARTEN

  • Ich habe mich wegen Symptomen testen lassen und warte auf mein Testergebnis. Was soll ich tun?

    Wenn Sie Covid-19-typische Symptome haben und Ihnen noch kein Testergebnis bekannt ist, ist dringend anzuraten, vorsorglich zunächst alle direkten Kontakte bestmöglich zu vermeiden.
    Das bedeutet: Vermeiden Sie zuhause und unterwegs (zum Beispiel auf dem Weg zum Test und dem Rückweg nach Hause) alle direkten Kontakte – d.h. möglichst sorgfältig Maske tragen, keine öffentlichen Verkehrsmittel/ kein Taxi benutzen und zuhause am besten in einem eigenen Raum bleiben.
    Verlassen Sie Ihr Zuhause möglichst erst dann, wenn Ihr Testergebnis negativ ist und Sie nachweislich nicht mit dem Coronavirus infiziert sind.
    Ihr Hausarzt stellt Ihnen für den Zeitraum bis zum negativen Testergebnis bzw. für die Dauer der tatsächlich festgestellten Erkrankung (z.B. ein grippaler Infekt) eine AU-Bescheinigung („Krankschreibung“, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) aus.

    Typische Symptome für Corona sind:
    • Fieber
    • neu aufgetretener Husten
    • Geruchs- und /oder Geschmacksverlust
    • andere Symptome sind – ähnlich wie bei Erkältung – Symptome eines Atemwegsinfektes mit Kopfschmerzen, Halsschmerzen, Muskel- und Gliederschmerzen, Schnupfen

    Die Symptome bei einer Corona-Infektion können stark, aber auch sehr mild sein!
    Bei Krankheitszeichen sollten Sie sich um eine PCR-Testung bei Ihrem Hausarzt bemühen.
    Hinweis: Ob ein PCR-Test notwendig ist und durchgeführt wird oder ob ein Antigen-Schnelltest ausreicht, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.

  • Ich habe Symptome / Ich habe einen positiven Selbsttest: Was ist mit meinen Kontaktpersonen?
    • Im selben Haushalt ist das Ansteckungsrisiko besonders hoch. Ihre Familien- oder Haushaltsmitglieder und alle anderen engen Kontaktpersonen sollten daher möglichst die eigenen Kontakte reduzieren und an fünf Tagen hintereinander einen Corona-Schnelltest (Selbsttest) machen lassen.
    • Die Personen, die mit Ihnen engen Kontakt hatten, sollten in Innenräumen eine Maske tragen und nicht notwendige berufliche und private Kontakte vermeiden.
  • Mein Ergebnis von der Teststelle / aus der Arztpraxis ist positiv, was jetzt?

    Für Sie trifft alles zu, was oben unter „A. FÜR MENSCHEN MIT POSITIVEM TESTERGEBNIS“ beschrieben ist. Alle Antworten gelten auch für Sie.

C. ENGE KONTAKTPERSONEN VON POSITIV GETESTETEN PERSONEN

  • Ich hatte engen Kontakt zu einer Person mit positivem Antigen-Schnelltest/PCR-Test. Was muss ich tun?
    • Sie könnten sich selbst angesteckt haben und bereits ansteckend sein. Daher sollten Sie sich vorsichtshalber 5 Tage lang nach dem Kontakt zur infizierten Person täglich (selbst) testen. So können Corona-Infektionen erkannt und Infektionsketten unterbrochen werden.
    • Um andere zu schützen, sollten Sie außerdem Ihre beruflichen und privaten direkten Kontakte reduzieren, um niemanden unbemerkt anzustecken. Tragen Sie in Innenräumen am besten einen Mund-Nasen-Schutz, wenn Sie den Kontakt zu anderen Menschen nicht vermeiden können.
    • Vor allem sollten Sie direkte Kontakte zu Personen vermeiden, die ein hohes Risiko für einen schweren Corona-Krankheitsverlauf haben (z.B. Ältere und Menschen mit chronischen Erkrankungen).
    • Wenn Sie als enge Kontaktperson freiwillig zuhause bleiben möchten, erkundigen Sie sich unbedingt vorher bei Ihrer Arbeitsstelle, Uni/Schule etc., ob Ihnen das ermöglicht wird. Wichtig: Es besteht keine Quarantänepflicht. Wer als Kontaktperson vorsichtshalber freiwillig zuhause bleiben möchte, erhält keine Quarantänebescheinigung .
    • Beachten Sie außerdem, dass ein Impfschutz mit der Zeit nachlässt und auch die Immunisierung durch eine durchgemachte Erkrankung nach und nach abflaut. Meiden Sie als geimpfte, enge Kontaktperson auch ohne Pflicht zur Quarantäne daher unnötige Kontakte, lassen Sie sich testen und achten Sie auf AHA+L (Abstand halten, auf Hygiene achten, im Alltag Maske tragen + regelmäßig Lüften).
  • Muss ich auf Corona getestet werden?
    • Es besteht für Sie keine Testpflicht. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich möglichst an den ersten fünf Tagen nach dem Kontakt zur infizierten Person täglich selbst zu testen
    • Wenden Sie sich bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, Husten oder Halsschmerzen) in jedem Fall an Ihre Hausarztpraxis für eine ärztliche Untersuchung und einen Corona-Test. Lassen Sie sich bei Bedarf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung/“Krankschreibung”) ausstellen, die Sie Ihrem Arbeitgeber oder anderen Stellen vorlegen können. So können Sie auch bei negativem Testergebnis nachweisen, dass Sie wegen Ihrer Krankheitszeichen und dem unklaren Infektionsrisiko als Corona-Kontaktperson nicht zur Arbeit oder Schule etc. gegangen sind.

Für ausführlichere Informationen gehen Sie bitte auf die folgenden Webseiten: