Heilpraktikerbereich

Wer berufs- oder gewerbsmäßig die Heilkunde ausüben möchte, ohne als Arzt bestallt zu sein, benötigt in Deutschland die Heilpraktikererlaubnis. Wenn sich die angestrebte Tätigkeit nur auf den Geist oder Seelenzustand bezieht, wird die eingeschränkte Heilkundeerlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie benötigt. Begrenzt sich die auszuübende Tätigkeit auf das Gebiet Physiotherapie und Sie sind ausgebildete/r Physiotherapeut/in, so ist die begrenzte Heilkundeerlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie zu beantragen.
Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung ist schriftlich beim Gesundheitsamt des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin zu stellen, wenn sich der Hauptwohnsitz in einem der Berliner Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Spandau, Reinickendorf oder in Lichtenberg befindet.

Ansprechpartnerinnen im Heilpraktikerbereich

  • Kontakt

    Telefon: (030) 90296-7508 /-7514

  • Sprechzeiten

    Dienstag, Donnerstag, Freitag
    09:00 – 12:00 Uhr
    und nach telefonischer Vereinbarung