- Sie im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ihre letzte Privatadresse hatten oder noch haben,
- Sie ohne Meldung in Berlin im Monat Februar geboren sind,
- Sie mindestens 18 Jahre alt sind,
- Sie durch eine Behinderung wesentlich in Ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, Ihre individuelle Lebensführung selbstbestimmt zu gestalten, gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben, oder von einer solchen Behinderung bedroht sind,
- die Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann,
- die Ansprüche an vorrangige Rehabilitationsleistungsträger (beispielsweise Agentur für Arbeit, Integrationsamt, Rententräger, Krankenkassen) ausgeschlossen wurden.
Teilhabefachdienst Soziales
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Antrag auf Sozialhilfe
Antragsgbogen A
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Anlage 4
zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Kontakt
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Amt für Soziales
Herr Müller
Herr Fuchs
Öffnungszeiten der Erstanlaufstelle
Raum 2065 im
Foyer Rathaus Kreuzberg
(2. Etage)
Montag:
09.30 – 11.30 Uhr
Dienstag:
09.30 – 11.30 Uhr
Donnerstag:
09.30 – 11.30 Uhr
- Berlin