Das Amt für Soziales ist im Hinblick auf die Vermeidung von Obdachlosigkeit auch Ordnungsbehörde gemäß des ASOG Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) tätig. Die diesbezüglichen Befugnisse des Amtes erstrecken sich auf die Akquise von Unterkünften, um durch die Beseitigung von akuter Obdachlosigkeit Gefahren für Leib und Leben vorzubeugen. Das Amt für Soziales kooperiert mit Einrichtungen bzw. Heimen, um obdach- bzw. wohnungslosen Menschen eine Unterkunft anbieten zu können. Die Zuweisung zu einer Unterkunft auf der Grundlage des ASOG kann allerdings nur auf dem Prinzip der Freiwilligkeit erfolgen.
Menschen, die infolge unfreiwilliger Wohnungslosigkeit auf öffentlichen Plätzen und Flächen campieren, unterbreitet das Amt für Soziales Beratungsangebote zur Beendigung der Obdachlosigkeit sowie Angebote zur Unterbringung. Die mit dem Amt für Soziales kooperierenden Straßensozialarbeitenden sprechen die Betroffenen auch auf Beschwerden hinsichtlich Müll und/oder Lärm an. In Abstimmung mit dem Ordnungsamt sowie dem Straßen- und Grünflächenamt werden notwendige Räumungen von Camps durch Sozialarbeit begleitet und Unterstützung angeboten. Zugleich arbeiten wir mit Hochdruck und gemeinsam mit dem Land an niedrigschwelligen Formen einer Unterbringung, die einen Ausstieg aus der Obdachlosigkeit ermöglichen sollen.