Kinder und Jugendliche von 0 bis 25 Jahre aus Familien, die Sozialleistungen erhalten (ALG II / Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz). Mit den Leistungen des BuT soll den betroffenen Kindern und jungen Erwachsenen ermöglicht werden, einen Sportverein oder eine Musikschule zu besuchen, bei Klassenfahrten mitzufahren, am gemeinsamen Mittagessen in Schulen, Kindertagesstätten (Kitas) oder in einer Kindertagespflegestelle teilzunehmen, Lernförderung zu erhalten oder bei Schulausflügen dabei zu sein.
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Die Berliner BuT-Beratung erklärt Ihnen in leichter verständlicher Sprache, welche Gelder Sie wie und auf welche Weise beantragen können und hilft bei der Erstellung der Antragsunterlagen. Das Team berät Sie in fünf Sprachen (deutsch, russisch, englisch, türkisch und arabisch). Auch auf der Webseite sind alle Informationen mehrsprachig zu finden.