Wenn Sie auf dieser Seite lesen, sind haben Sie sich vermutlich gerade familiär verstärkt.
Im diesem Fall ist es dem Standesamt eine Freude Ihnen zunächst dazu herzlich zu gratulieren und alles Gute zu wünschen.
Das Standesamt ist für die Erstellung einer Geburtsurkunde für Ihr Kind verantwortlich. Unser Anliegen ist es Ihnen diese bürokratische Angelegenheit so einfach wie möglich zu gestalten und Ihr Erscheinen und die Aufenthaltsdauer im Standesamt (soweit erforderlich) auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Dafür benötigen wir Ihre Mitwirkung.
Im Regelfall haben Sie im Büro für Standesamtliche Angelegenheiten des Klinikums bereits Unterlagen abgegeben. Nicht immer ist dies situationsbedingt möglich. In jedem Fall übermittelt das Klinikum Informationen zur Geburt Ihres Kindes an das Standesamt.
Sobald uns diese vorliegen möchten wir zügig mit Ihnen zusammenarbeiten und bitten um nachfolgende Angaben:
Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Personenstandsgesetz