Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird für bestimmte Rechtsgeschäfte oder -verhältnisse benötigt (z.B. Adoption, Verbeamtung, Heirat, Einbürgerung des ausländischen Ehegatten). Wir stellen ihn auch auf Ihren Antrag hin aus, wenn Sie – rechtlich gesehen deutscher Staatsangehöriger sind – dies aber bisher nicht geltend gemacht haben, weil Sie z. B. als Doppelstaatler bereits Inhaber eines ausländischen Passes sind.