Bürgerbegehren / Bürgerentscheid

Bürgerbeteiligung

Was ist ein Bürgerbegehren?

Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids wird Bürgerbegehren genannt. Alle Bürgerin und Bürger eines Bezirks die für die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ihres Bezirks wahlberechtigt sind, können in allen Angelegenheiten in denen die BVV Beschlüsse fassen kann, einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Es muss sich um eine Angelegenheit des Bezirks handeln. Die Verwirklichung des mit dem Bürgerbegehren und dem Bürgerentscheid verfolgten Anliegens darf zusätzliche Ausgaben für den Bezirk verursachen.

Wer darf wählen? Sie dürfen wählen, wenn Sie
  • die deutsche Staatsangehörigkeit haben,
  • die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes der Europäischen Union haben,
  • am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und
  • seit mindestens drei Monaten im Bezirk ihren Wohnsitz haben.

Was ist ein Unterschriftsbogen und eine Unterschriftsliste?
Ein Unterschriftsbogen ist für eine einzelne Person. Eine Unterschriftsliste ist für eine Mehrzahl von Personen. In dem Unterschriftsbogen bzw. der Unterschriftsliste müssen folgende Angaben enthalten sein:

  • Wortlaut des Bürgerbegehrens oder ihr wesentlicher Inhalt in Kurzform,
  • Familienname und Vorname,
  • Wohnsitz mit Anschrift und
  • Tag der Unterschriftsleistung.

Neben der Unterschrift muss das Geburtsdatum handschriftlich von der unterzeichnenden Person eingetragen werden.

Was passiert nach Beendigung der Sammlung der Unterstützungsunterschriften?
Nach Beendigung wird innerhlab eines Monats durch das Bezirksamt geprüft, ob das Bürgerbegehren zustande gekommen ist. Ist ein Bürgerbegehren zustande gekommen, muss innerhalb von 4 Monaten ein Bürgerentscheid stattfinden.

Wann ist das Bürgerbegehren erfolgreich?
Das Bürgerbegehren ist erfolgreich, wenn innerhalb von 6 Monaten mindestens 3% der bei der letzten Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung Wahlberechtigten das Bürgerbegehren unterstützen.

Was ist ein Bürgerentscheid?

Ist ein Bürgerbegehren zustande gekommen, so muss innerhalb von 4 Monaten ein Bürgerentscheid stattfinden.

Ein Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn er von einer Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und zugleich von 10% der bei der letzten Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung Wahlberechtigten angenommen wurde.

Wann und wie findet ein Bürgerentscheid statt?
Der Abstimmungstag wird an einem Sonn- oder Feiertag vom Bezirksamt festgesetzt. Die Abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger erhalten eine amtliche Information vom Bezirksamt. In dieser amtlichen Informationen ist der Gegenstand des Bürgerentscheids und die Argumente der Initiative und der Bezirksverordnetenversammlung im gleichen Umfang dargestellt. Über das Begehren kann nur mit >JA< oder >NEIN< abgestimmt werden.

Welche Auswirkung hat ein erfolgreicher Bürgerentscheid?
Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat grundsätzlich dieselbe Rechtswirkung wie ein Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung. Das heißt er kann eine Entscheidung, eine Empfehlung oder ein Ersuchen an das Bezirksamt sein, eine bestimmte Verwaltungsentscheidung zu treffen.

  • Direkte Demokratie in Berlin

    Hier finden Sie weitere Informationen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.

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Auf der Seite Historie erhalten Sie eine Überischt über die durchgeführten Bürgerbegehren / Bürgerentscheide in Friedrichshain-Kreuberg.