Was ist ein Bürgerbegehren?
Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids wird Bürgerbegehren genannt. Alle Bürgerin und Bürger eines Bezirks die für die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ihres Bezirks wahlberechtigt sind, können in allen Angelegenheiten in denen die BVV Beschlüsse fassen kann, einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Es muss sich um eine Angelegenheit des Bezirks handeln. Die Verwirklichung des mit dem Bürgerbegehren und dem Bürgerentscheid verfolgten Anliegens darf zusätzliche Ausgaben für den Bezirk verursachen.
Wer darf wählen? Sie dürfen wählen, wenn Sie- die deutsche Staatsangehörigkeit haben,
- die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes der Europäischen Union haben,
- am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens drei Monaten im Bezirk ihren Wohnsitz haben.
Was ist ein Unterschriftsbogen und eine Unterschriftsliste?
Ein Unterschriftsbogen ist für eine einzelne Person. Eine Unterschriftsliste ist für eine Mehrzahl von Personen. In dem Unterschriftsbogen bzw. der Unterschriftsliste müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Wortlaut des Bürgerbegehrens oder ihr wesentlicher Inhalt in Kurzform,
- Familienname und Vorname,
- Wohnsitz mit Anschrift und
- Tag der Unterschriftsleistung.
Neben der Unterschrift muss das Geburtsdatum handschriftlich von der unterzeichnenden Person eingetragen werden.
Was passiert nach Beendigung der Sammlung der Unterstützungsunterschriften?
Nach Beendigung wird innerhlab eines Monats durch das Bezirksamt geprüft, ob das Bürgerbegehren zustande gekommen ist. Ist ein Bürgerbegehren zustande gekommen, muss innerhalb von 4 Monaten ein Bürgerentscheid stattfinden.
Wann ist das Bürgerbegehren erfolgreich?
Das Bürgerbegehren ist erfolgreich, wenn innerhalb von 6 Monaten mindestens 3% der bei der letzten Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung Wahlberechtigten das Bürgerbegehren unterstützen.