Wenn Sie am Abstimmungstag keine Zeit haben, um in Ihrem Abstimmungsbezirk zur Wahl zu gehen, dann können Sie Briefabstimmungsunterlagen beantragen.
Bitte beachten Sie bei der Beantragung von Briefabstimmungsunterlagen die Postlaufzeiten. Die Postlaufzeiten können sich über mehrere Tage erstrecken. Daher ist eine frühzeitige Beantragung sowie Absendung der Briefabstimmungsunterlagen notwendig. Wir empfehlen Ihnen, insbesondere in der letzten Woche vor dem Volksentschied, nur noch eine persönliche Beantragung der Briefabstimmungsunterlagen in unserer Briefabstimmungsstelle.
Ihre Stimme kann nur dann berücksichtigt werden, wenn Ihre Briefabstimmungsunterlagen bis spätestens 26.03.2023, 18:00 Uhr, im Bezirkswahlamt eingegangen sind.
Wenn Briefabstimmungsunterlagen ausgestellt wurden, wird hinter Ihrem Namen im Abstimmungsverzeichnis ein Sperrvermerk eingetragen. Danach können Sie nur noch unter Vorlage des Abstimmungsscheins entweder per Brief oder in einem Wahllokal innerhalb des jeweiligen Bezirkes wählen.