Auch Obdachlose können wählen

An der Bundestagswahl und dem Volksentscheid können auch Personen teilnehmen, die nicht im Melderegister eingetragen sind. Sie müssen aber die Aufnahme ins Wählerverzeichnis selbst beantragen.

Obdachlose oder – wie es amtlich heißt – „Personen ohne festen Wohnsitz“ sollten den Antrag am besten beim Wahlamt des Bezirkes stellen, in dem sie sich gewöhnlich aufhalten.

Der Antrag muss bis Freitag, dem 1. September, während der Öffnungszeit im Bezirkswahlamt gestellt werden oder bis spätestens 3. September dort eingegangen sein.

Mit dem Antrag haben die Personen zu erklären, dass sie zur Wahl zum Deutschen Bundestag wahlberechtigt und in keinem Melderegister verzeichnet sind. Sofern sie erklären, dass sie sich seit dem 24. Juni 2017 gewöhnlich in Berlin aufhalten, sind sie auch beim Volksentscheid über den Weiterbetrieb des Flughafens Berlin-Tegel „Otto-Lilienthal“ (TXL) stimmberechtigt.