Wahlhelfende für die Wiederholungswahl zum Deutschen Bundestag

Zu jeder Wahl sucht das Bezirkswahlamt mehrere tausende engagierte Bürger*innen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem Wahlvorstand übernehmen möchten. Die Arbeit im Wahlvorstand setzt keine besonderen Kenntnisse voraus. Für die wahlvorstehenden und schriftführenden Personen sowie deren Stellvertretungen bietet das Bezirkswahlamt Schulungen an.

Der Wahlvorstand

Als Wahlvorstand wird die Gesamtheit der vom Bezirkswahlamt eingesetzten Personen bezeichnet, die entweder in einem Urnen- oder Briefwahllokal für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl die Verantwortung tragen. Er besteht aus der wahlvorstehenden Person, der schriftführenden Person, deren Stellvertretungen und mehreren Beisitzenden.

Aufgaben des Wahlvorstandes

  • Wahlvorsteher*in

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  • Schriftführer*in

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  • Beisitzer*in

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