Bezirksamt prüft erstmals Vorkaufsrecht im sozialen Erhaltungsgebiet nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2021
Pressemitteilung Nr. 321 vom 27.11.2024
Das Bezirksamt hat ein Prüfverfahren zur Ausübung des Vorkaufsrechts für das Haus in der Schönleinstraße 19 im Erhaltungsgebiet Graefestraße gestartet.
Das Haus in der Schönleinstraße ist in einem schlechten Zustand. Aufgrund zahlreicher baulicher Mängel erscheint es möglich, das Vorkaufsrecht rechtssicher auszuüben oder eine Abwendungsvereinbarung mit dem Käufer abzuschließen. Das Bezirksamt hat zahlreiche gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen gebeten zu prüfen, ob der Eintritt in das Vorkaufsrecht für sie möglich ist. Auch wurde der Senat um Unterstützung gebeten. Aufgrund der hohen Sanierungskosten und der niedrigen Mieten im Haus stellt ein Ankauf für jeden Akteur eine große Herausforderung dar. Daher geht das Bezirksamt davon aus, dass Fördermittel eingesetzt werden müssen. Die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts ist der 7. Januar.
Florian Schmidt, Bezirksstadtrat für Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung: „Ich appelliere an alle Beteiligten, alle notwendigen Ressourcen einzusetzen, um die Sicherung des Hauses zu ermöglichen und die Mieter*innen vor Verdrängung zu schützen. Bei zahlreichen Häusern mit Bauschäden haben wir erlebt, wie Mieter*innen verdrängt wurden. In einigen Fällen wurden Häuser nahezu komplett entmietet. Dies kann durch das Vorkaufsrecht effektiv verhindert werden. Das Argument, man könne keine Mittel einsetzen, kann an dieser Stelle nicht greifen. Denn es geht auch um ein punktuelles Signal an die Stadtgesellschaft und die Bundesregierung. Leider wurde aufgrund der Blockade durch die FDP das Vorkaufsrecht nicht reformiert. Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts in der Schönleinstraße 19 würde Berlin eine klare Botschaft an eine neue Bundesregierung senden: Die Städte brauchen dringend die anstehende Reform des Vorkaufsrechtes.”
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