Bezirksamt reagiert auf Investitionsplanung des Landes für die Jahre 2024-2028

Pressemitteilung Nr. 251 vom 24.09.2024

Das Bezirksamt erhebt Einspruch gegen die Investitionsplanung des Landes für die Jahre 2024 bis 2028 bei der Senatsverwaltung für Finanzen.

Bezirksbürgermeisterin Clara Herrmann: „Die finanzielle Lage in Deutschland ist angespannt. Gleichzeitig ist der Modernisierungsbedarf der öffentlichen Infrastruktur enorm hoch. In diesen Zeiten Investitionen einzustellen und so den Sanierungs- und Modernisierungsstau zu verlängern, gefährdet unsere Zukunftsfähigkeit. Die Schuldenbremse gehört endlich reformiert. Mit der vorgelegten Investitionsplanung der Senatsverwaltung für Finanzen werden in unserem Bezirk existenzielle Maßnahmen auf die lange Bank geschoben oder gar ganz gestrichen. Die Sanierung des ehemaligen Kreuzberger Rathauses in der Yorckstraße ist für die Betriebsfähigkeit, die Erreichbarkeit und Nutzbarkeit für die Bürger*innen unabdingbar. Durch die Verschiebung der Sanierung des Stadtteilzentrums am Mehringplatz auf 2033 ist es nur eine Frage der Zeit, bis wir das Gebäude schließen müssen. Das Bezirksamt hat gegen die I-Planung Einspruch eingelegt. Der soziale Zusammenhalt vor Ort darf nicht gefährdet werden.“

Der Entwurf des Investitionsprogramms sieht vor, dass die Sanierung des Bürodienstgebäudes in der Yorckstraße 4-11 keine Berücksichtigung mehr findet, obwohl ein konkreter Baubeginn in der Planung enthalten war. Eine weitere Verschiebung gefährdet den Betrieb des Dienststandortes. Es ist bereits jetzt schon erkennbar, dass der Sanierungsbedarf weiter steigt und sich das Risiko eines Totalausfalls der baufachlichen und gebäudetechnischen Substanz schrittweise erhöht. Es droht eine Schließung mit einem Verlust des Arbeitsortes für rund 570 Beschäftigte.

Auch der Umbau und die Sanierung des Stadtteilzentrum Friedrichstraße 1-3 werden im Entwurf von 2028 auf 2033 verschoben. Der Zustand des Gebäudes hat sich verschlechtert, sodass Angebote eingeschränkt oder beendet werden müssen, weil Räume gesperrt werden. Daran wird auch Instandsetzung der Immobilie durch das Bezirksamt nur teilweise und vorübergehend etwas ändern. Ohne die Sanierung des Gebäudes kann keine Stadtteil- und Jugendarbeit durchgeführt werden. Betroffen sind viele Menschen aller Altersgruppen, für die die Einrichtung einen Ankerpunkt ist.

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