Erfolgreiches Vorgehen des Ordnungsamtes gegen illegale Müllablagerungen

Pressemitteilung Nr. 80 vom 12.04.2024

Das Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg konnte in mehreren Fällen die Verursacher*innen größerer Müllablagerungen im öffentlichen Straßenland ermitteln und sie mittels Erhebung von Bußgeldern zur Verantwortung ziehen.

Annika Gerold, Bezirksstadträtin für Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt: „Ich danke unserem Ordnungsamt für die teilweise detektivische Arbeit zur Ahndung illegaler Müllablagerungen im öffentlichen Straßenland. Sowohl der Innendienst als auch die Außendienstkräfte, die hierfür freiwillig nächtliche Dienste außerhalb der regulären Dienstzeiten annehmen, leisten hier einen wichtigen Beitrag für einen sauberen öffentlichen Raum. Das Ordnungsamt geht Hinweisen von Bürger*innen im Rahmen seiner Kapazitäten nach, um maximale Abschreckung zu erzielen und die Verschmutzung einzudämmen.“

Am frühen Abend im Oktober 2023 wurden an der Scharnweberstraße Ecke Colbestraße in Friedrichshain etliche Möbelstücke (zwei Schränke, ein Sideboard und eine Vitrine) aus einem Kleintransporter entladen und vor Ort belassen. Das Ordnungsamt erhielt dazu einen Hinweis eines Anwohners. Als der Verursacher mit dem Vorwurf konfrontiert wurde, gab er an, die Wohnung eines Verwandten geräumt zu haben. Es sei an diesem Abend nicht mehr gelungen, die Gegenstände in einem Recyclinghof der BSR zu entsorgen, da kein Recyclinghof mehr geöffnet gewesen sei. Der Transporter, ein Firmenfahrzeug, sei jedoch noch am selben Tag wieder der Firma zuzuführen gewesen. Vom Verursacher wurde ein Bußgeld in Höhe von rund 1.000 Euro erhoben.

In einem anderen Fall wurden in zivil gekleidete Ordnungsamtsmitarbeiter*innen selbst Zeug*innen. Ende September 2023 wurden in der Warschauer Straße auf Höhe der Kopernikusstraße Paletten und Kartons auf dem Gehwegunterstreifen abgelagert. In diesem Fall wurde ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro erhoben.

Ein Bußgeld in Höhe von 750 Euro wurde erhoben, nachdem in der Ebelingstraße eine Auftisch-Kühlvitrine und ein Edelstahltisch eines in der Umgebung ansässigen Gastronomiebetriebs abgeladen worden war.

Alle drei Verfahren sind mittlerweile rechtskräftig abgeschlossen. Ebenfalls erfolgreich ist das tägliche Vorgehen nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz gegen Kleinstvermüllungen, wie weggeworfene Zigarettenkippen, Kronkorken und ähnliches. Parallel versucht das Ordnungsamt, auch systematische, teilweise Gewerbebetrieben zuzuordnende, größere Ablagerungen aufzuklären und diese vorsätzlichen Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz zu ahnden.

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