Stellungnahme zum Gutachten zum Rahmenvertrag Gleisdreieck und Bebauungsplanverfahren Urbanen Mitte im Auftrag des Bezirksamtes

Pressemitteilung Nr. 17 vom 30.01.2024

Am 8. August 2023 wurde ein Gutachten im Auftrag der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieckpark e.V. und der Naturfreunde Berlin e.V. veröffentlicht, welches zu dem Ergebnis kommt, dass der Städtebauliche Rahmenvertrag von 2005 zur Entwicklung des Gleisdreiecks zwischen dem Land Berlin und der Vivico GmbH unwirksam sei und eine fehlerfreie Abwägung des Bebauungsplans Urbane Mitte Süd nicht möglich sei. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) von Friedrichshain-Kreuzberg hat in der Folge das Bezirksamt aufgefordert, das Gutachten zu prüfen. Zur Prüfung des Sachverhaltes und um Rechts- und Verfahrenssicherheit zu gewährleisten, hat das Bezirksamt ein externes Gutachten in Auftrag gegeben.

Das nun vorliegende Gutachten der Kanzlei GGSC kommt zu dem Ergebnis, dass der Entschädigungsmechanismus in §11 des Rahmenvertrages unwirksam, jedoch eine Abwägung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan rechtskonform möglich sei. Das Gutachten stellt fest, dass der Rahmenvertrag, abgesehen von §11, seine Gültigkeit behält. §11 des Rahmenvertrages regelt einen Entschädigungsmechanismus, welcher eintreten würde, wenn das Land Berlin in den vorgesehenen Baufeldern am Gleisdreieck eine geringere Baumasse festsetzt, als in den Nutzungs- und Entwicklungszielen des städtebaulichen Rahmenvertrages vereinbart wurde. Dieser Entschädigungsmechanismus, so das nun vorliegende Gutachten, sei unwirksam.
Ein weiteres Ergebnis des Gutachtens ist, dass sich die BVV bei der Abwägung des Bebauungsplans VI-140cab (Urbane Mitte Süd) nicht von einer etwaigen Entschädigung gemäß § 11 des Rahmenvertrags leiten lassen dürfe. In der Abwägung des Bebauungsplans müssten jedoch alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen werden, darunter auch etwaige Interessen der Grundstückseigentümerin an einer angemessenen Grundstücksentwicklung, soweit diese berechtigt seien.

Das Bezirksamt wird in einem nächsten Schritt die Abwägung unter Beachtung des Gutachtens prüfen und die Begründung des Bebauungsplanentwurfes VI-140cab (Urbane Mitte Süd) überarbeiten, um eine rechtssichere Festsetzung des Bebauungsplans zu gewährleisten.
Die derzeit der BVV vorliegende Vorlage zur Kenntnisnahme der Abwägung des Bebauungsplanentwurfs VI-140cab zur Urbanen Mitte Süd soll zeitnah durch einen Änderungsbeschluss des Bezirksamtes ergänzt werden, welcher die Ergebnisse der Prüfung unter Beachtung des bezirklichen Gutachtens berücksichtigt.

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