Ergebnisse der Umfrage des Berliner Arbeitskreises gegen Zwangsverheiratung zum Ausmaß von Zwangsverheiratungen in Berlin 2022

Pressemitteilung Nr. 273 vom 15.11.2023

Der Berliner Arbeitskreis gegen Zwangsverheiratung hat unter Federführung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg, Petra Koch-Knöbel, unterstützt durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung im Sommer 2023 eine auf das Jahr 2022 bezogene Umfrage zum Ausmaß von Zwangsverheiratungen in Berlin durchgeführt. Ziel der Umfrage war es, Hinweise zum Ausmaß dieser Form von Gewalt und ggf. zu neuen Entwicklungen im Kontext dieses Phänomens seit der letzten, sich auf das Jahr 2017 beziehenden Erhebung zu erhalten. Die Umfrage erhebt nicht den Anspruch, quantitativ repräsentative Ergebnisse zu liefern.

Kurzfassung der Befragungsergebnisse
Insgesamt wurden 1.380 Einrichtungen aus dem Antigewaltbereich sowie Jugendämter, Polizei, Migrations- und Frauenprojekte, Frauen- und Gleichstellungs- sowie Integrationsbeauftragte, Opferhilfe, LSVD, Schulen und Geflüchtetenunterkünfte in Berlin befragt. Es konnten 532 Datensätze gesammelt werden. Demnach sind in 2022 insgesamt 496 Fälle von (versuchter oder erfolgter) Zwangsverheiratung bekannt geworden. Dies sind zwar 13 Prozent weniger als bei der letzten Befragung im Jahr 2017, allerdings ist die Dunkelziffer vermutlich deutlich höher. 187 Beratungseinrichtungen, Institutionen und Schulen gaben an, grundsätzlich mit dem Thema konfrontiert zu sein, nicht aber im Untersuchungszeitraum 2022.

Die Corona-Pandemie mit ihren Begleiterscheinungen wie Isolation, Lockdowns und Homeschooling hatte erheblichen Einfluss auf die Wahrnehmung von Beratungsangeboten in den Beratungs- und Kriseneinrichtungen, so dass weniger Betroffene Hilfemöglichkeiten in Anspruch genommen haben.

Mit 91 Prozent waren größtenteils Mädchen und Frauen betroffen. Fünf Prozent der Betroffenen waren männlich. Bei der aktuellen Befragung wurde die Kategorie „divers“ ergänzt. In vier Fällen (ein Prozent) konnten Zuordnungen zu diversen Geschlechtern gemacht werden. In 15 Fällen (drei Prozent) wurde keine Zuordnung zur Alters- oder Geschlechtsstruktur vorgenommen.

Die meisten weiblichen Betroffenen waren wie auch bei der Befragung von 2017 zwischen 16 und 21 Jahre alt (56 Prozent). Bei den männlichen Betroffenen war ebenfalls die Gruppe der 16 bis 21-Jährigen mit 55 Prozent am stärksten vertreten. Während 34 Prozent der betroffenen Mädchen und Frauen älter als 22 Jahre waren, sind es bei den gleichaltrigen Männern 45 Prozent. Jünger als 16 Jahre waren zehn Prozent der weiblichen Betroffenen.

In der Hälfte (240 Fälle von 384 Rückläufen) der bekannt gewordenen Fälle war die Zwangsverheiratung noch nicht erfolgt, sondern die Betroffenen berichteten von konkreten Planungen oder befürchteten, zwangsverheiratet zu werden. Der Arbeitskreis gegen Zwangsverheiratung wertet dies als positives Anzeichen dafür, dass sich immer mehr Betroffene ihrer Rechte bewusst sind und Unterstützung suchen. Zudem gibt es in den Einrichtungen inzwischen mehr Wissen und die Sensibilität für die Thematik Zwangsverheiratung, wodurch eine frühzeitigere Intervention möglich wird. Dennoch wurden 144 im Zwangskontext vollzogenen Eheschließungen konstatiert, die mit 88 Prozent überwiegend im Ausland stattfanden. In 48 Fällen berichteten die Beratungseinrichtungen von einer Verschleppung ins Ausland.

Für Frauen und Mädchen gibt es in Berlin bereits ein relativ gut ausgebautes Beratungs- und Unterstützungssystem. Es fehlen bislang spezifische, auf die Thematik ausgerichtete Beratungs- und Kriseneinrichtungen für von Zwangsverheiratung betroffene Jungen und junge Männer, Teenager-Paare oder LGBTQI+-Personen.

Die gesamte Evaluation finden Sie unter” https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/beauftragte/gleichstellung/zwangsheirat/.

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