Erhöhtes Antragsaufkommen von Anträgen zur ergänzenden Förderung und Betreuung für Kinder der 3. Klasse

Pressemitteilung Nr. 157 vom 13.07.2023

Bezirksstadtrat Max Kindler informiert:

Aufgrund der erst sehr kurzfristigen gesetzlichen Änderungen (Wegfall der Bedarfsprüfung und Kostenbeteiligungsfreiheit für die Jahrgangsstufe 3) wird es nicht in allen Fällen möglich sein, dass die Anträge auf ergänzende Förderung und Betreuung der Klassenstufe 3 für die betroffenen Kinder rechtzeitig zum Schuljahresbeginn am 1.8.2023 abschließend bearbeitet werden können.
Sollten die Eltern für ihre Kinder trotz rechtzeitiger Antragstellung (ab 01.08.2023) noch nicht über einen entsprechenden Betreuungsvertrag mit der Einrichtung (Hort) verfügen, können die Kinder in Absprache mit der Einrichtung diese dennoch besuchen. Die Einrichtungen sind informiert und stehen mit den Eltern in Kontakt.
Unabdingbar ist hier jedoch, dass ein entsprechender Antrag gestellt und in der Schule bzw. beim freien Träger abgegeben wurde (§ 2 SchüFöVO).
Voraussichtlich mit Beginn der Herbstferien sollten die Eltern über einen entsprechenden Betreuungsvertrag verfügen.
Das Jugendamt bittet um Verständnis für diese Maßnahme.

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