Überprüfung des „Radwegestopps“ durch das Rechtsamt Friedrichshain-Kreuzberg

Pressemitteilung Nr. 148 vom 05.07.2023

Nach rechtlicher Überprüfung des im Juni von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt versendeten Schreibens bestehen seitens des Bezirks Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Senatsverwaltung, alle bisherigen Finanzierungs- bzw. Mittelzusagen für Radverkehrsprojekte „temporär außer Kraft“ zu setzen. Die Ergebnisse der Prüfung wurden der Senatorin heute in einem gemeinsamen Schreiben von mehreren Bezirksbürgermeister*innen übermittelt.

Dazu Bezirksbürgermeisterin Clara Herrmann: „Das Aussetzen von Finanzierungszusagen durch die Senatorin ist ein bislang einzigartiger Vorgang. Bei einem Regierungswechsel müssen die Stabilität des staatlichen Handelns und das Vertrauen in getroffene Entscheidungen der Exekutive gewahrt werden. Wir fordern zudem die Senatorin auf, für Klarheit zu sorgen und die erteilten Finanzierungs- und Mittelzusagen umgehend und umfassend wieder in Kraft zu setzen.“

Dr. Almuth Neumann, Bezirksstadträtin für Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen in Mitte ergänzt: „Die Bezirke haben Fördergelder vom Bund in Millionenhöhe eingeworben. Damit diese Mittel nicht verfallen, benötigen wir so schnell es geht Planungssicherheit und eine Freigabe der Ländermittel durch die Senatorin.“

Für das Jahr 2023 besteht ein vom Abgeordnetenhaus beschlossener Doppelhaushalt. Solange dieses Haushaltsgesetz nicht durch das Abgeordnetenhaus geändert oder aufgehoben wird, ist dieser Haushalt vom Senat und von den Bezirken zu vollziehen und zu beachten. Beim Vollzug des Haushalts haben alle Beteiligten ergänzend zum Haushalt selbst die Regelungen der Landeshaushaltsordnung zu beachten. Die Landeshaushaltsordnung sieht aber eine solche Maßnahme eines „vorübergehenden außer Kraft-Setzen“ eines Haushalts oder einiger Titel daraus, nicht vor.

Ferner steht das Schreiben der Senatsverwaltung im Widerspruch zu den Verpflichtungen der Verwaltung aus dem geltenden Mobilitätsgesetz, das insbesondere in seinem Abschnitt 3 ein klares Programm zur Stärkung der Mobilität und des Verkehrs zugunsten des Fahrrades vorsieht.

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