Hundehalterin wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte des Ordnungsamtes zu einer Geldstrafe verurteilt
Pressemitteilung Nr. 144 vom 03.07.2023
Das Amtsgericht Tiergarten hat eine aggressive Hundehalterin zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15.- € also insgesamt 1350.- € wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte des Ordnungsamtes verurteilt.
Am 25.02.2023 kontrollierten zwei Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes Friedrichshain-Kreuzberg die Einhaltung der Leinenpflicht auf dem Forckenbeckplatz und versuchten die Personalien einer Hundehalterin festzustellen. Sie verweigerte die Angabe ihrer Personalien und wurde im weiteren Verlauf gewalttätig. Dabei verletzte sie einen der beiden Außendienstmitarbeiter an der Hand.
Mit dem Urteil ist die Hundehalterin nunmehr vorbestraft. Anlassgebend dafür war eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel mit einem Bußgeld von nur 40.- € belegt wird.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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Joachim Wenz
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