Kein Gehwegparken in der Boxhagener Straße
Pressemitteilung Nr. 216 vom 19.09.2022
Auf Grundlage der StVO und des Mobilitätsgesetzes ist das Parken und Halten auf dem Gehweg in der Boxhagener Straße seit geraumer Zeit verboten. Das Gehwegparken sowie das Ein- und Ausparken vor Ort verengten den Seitenraum in der Boxhagener Straße und behinderten somit den Fußverkehr. Die Maßnahme ergab sich daher aus der Notwendigkeit der Sicherung des Fußverkehrs.
Mit dem Verbot des Gehwegparkens wurden etwa 75 Parkstände durch die Straßenverkehrsbehörde des Straßen- und Grünflächenamtes Friedrichshain-Kreuzberg abgeordnet, die sich allesamt auf dem Gehweg befanden. Behindertenparkstände wurden nicht abgeordnet – diese gibt es noch weiterhin auf dem Gehweg.
Zusätzlich gilt immer die konkrete Beschilderung vor Ort.
Annika Gerold, Bezirksstadträtin für Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt sagt dazu: „Friedrichshain-Kreuzberg muss barrierefreier, sicherer und klimafreundlicher gestaltet werden. Das schaffen wir nur, wenn der öffentliche Raum gerechter verteilt wird. Ziel ist, allen Menschen im Bezirk möglichst umwelt- und stadtverträgliche Mobilität zu ermöglichen. Deshalb muss die Verwaltung vertretbare und verhältnismäßige Abwägungsentscheidungen treffen, wie im Falle der Boxhagener Str.“
Über die Umsetzung wurde über mehrere Aushänge auf dem Gehweg in regelmäßigen Abständen informiert. Die Parkscheinautomaten vor Ort werden zurückgebaut.
Medienkontakt:
E-Mail: presse@ba-fk.berlin.de
Telefon: (030) 90298-2843