Bezirksamt legt Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 30. August 2022, Az. VG 2 L 239/22, ein

Pressemitteilung Nr. 211 vom 14.09.2022

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat in seiner Sitzung am 13. September 2022 beschlossen, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 30. August 2022, Az. VG 2 L 239/22, das gegebene Rechtsmittel der Beschwerde einzulegen.

Die Beschwerde ist bis zum 30. September 2022 zu begründen und ein konkreter Antrag zu stellen (§ 146 Absatz 4 VwGO). Im Rahmen der Beschwerdebegründung wird das Bezirksamt prüfen, ob die Beschwerde in vollem Umfang erfolgt oder auf einige Teilaspekte beschränkt werden wird.

Aus Sicht des Bezirksamts ist es von besonderer Bedeutung, dass die Bezirksverordnetenversammlung und ihre Ausschüsse weiterhin öffentlicher Ort einer umfassenden demokratischen Diskussion sein können. Selbstverständlich müssen die Rechte Dritter beachtet und geschützt werden.

Medienkontakt:
E-Mail: presse@ba-fk.berlin.de
Telefon: (030) 90298-2843