Erlass neuer sozialer Erhaltungsverordnungen für die Gebiete „Bergmannstraße-Nord“, „Graefestraße“ und „Weberwiese“
Pressemitteilung Nr. 111 vom 09.05.2022
Mit Bezirksamtsbeschluss vom 22.02.2022 wurden die Gebiete “Bergmannstraße-Nord”, „Graefestraße“ und „Weberwiese“ als soziales Erhaltungsgebiet (sog. „Milieuschutz“) gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch neu festgesetzt. Die sozialen Erhaltungsgebiete wurden mit der Neufestsetzung flächenmäßig wesentlich erweitert.
Eine Untersuchung im Vorfeld des förmlichen Erlasses der Erhaltungsverordnung kam zu dem Schluss, dass auch in den Erweiterungsbereichen der drei ehemaligen sozialen Erhaltungsgebiete aufgrund der Dynamik auf dem Wohnungsmarkt soziale Verdrängungsprozesse mit negativen städtebaulichen Folgen zu erwarten sind und es daher für schutzwürdig im Sinne von § 172 Baugesetzbuch erachtet wird.
Bezirksstadtrat Florian Schmidt erklärt: „Mit der jüngsten Erweiterung von drei Erhaltungsverordnungen unterliegt nahezu der ganze Bezirk dem Milieuschutz. Damit können wir die Menschen noch besser vor Verdrängung schützen. Allerdings wurden im letzten Jahr so viele Häuser in Eigentumswohnungen aufgeteilt wie noch nie, wenn auch die 7-Jahres-Regel zunächst einer direkten Kündigung der Mieter*innen wegen Eigenbedarfs verhindert. Es wird eine der größten Herausforderungen, die Menschen in aufgeteilten Häuser zu schützen – dafür braucht es neue gesetzliche Regelungen und auch besondere Anstrengungen, wie z.B. den präventiven Erwerb, der es ermöglicht, Häuser in gemeinwohlorientiertes Eigentum zu überführen.
Im erweiterten Erhaltungsgebiet „Graefestraße“ leben nun etwas über 17.000 Personen in etwa 9.000 Haushalten (eine Zunahme um 8 Prozent), im erweiterten Gebiet „Bergmannstraße-Nord“ ca. 17.500 Personen in etwa 9.000 Haushalten (+ 43 Prozent) und im erweiterten Gebiet „Weberwiese“ nunmehr über 11.000 Personen in knapp 6.000 Haushalten – ein Zuwachs von 108 Prozent. Eine derzeit weitgehend optimale Passgenauigkeit zwischen Bevölkerungs-, Wohnungs- und Infrastruktur in den Gebieten begründet ein städtebauliches Schutzinteresse.
Besonders steuerungsbedürftig sind bauliche Veränderungen, die die Wohnraumversorgung von Bevölkerungsgruppen gefährden, die sich am Wohnungsmarkt aus eigener Kraft nicht ausreichend behaupten können. Bauliche Aufwertungsmaßnahmen, einhergehend mit zunehmenden Mietbelastungen, können eine tatsächliche Verdrängung von Gebietsbewohnern und strukturelle Veränderungen im Gebiet auslösen.
Zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung bedürfen in dem Gebiet der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung. Zwar wird für Maßnahmen zur Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungsstandards einer durchschnittlichen Wohnung, wie z.B. den Ersteinbau einer Sammelheizung oder eines Bades in der Regel eine Genehmigung erteilt. Maßnahmen, die den zeitgemäßen durchschnittlichen Ausstattungsstandard jedoch wesentlich überschreiten, wie z.B. Grundrissänderungen, Wohnungszusammenlegungen oder der Anbau von Zweitbalkonen können erhaltungsrechtlich versagt werden.
Mit der Neufestlegung dieser Erhaltungsgebiete leben im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nun ca. 80 Prozent der Menschen in sozialen Erhaltungsgebieten – vor den Erweiterungen betrug dieser Wert rund 77 Prozent.
Weitere Informationen zu Erhaltungsgebieten sind auf der Webseite des Bezirksamtes einsehbar. Dort können mit Hilfe einer digitalen Karte die Adressen festgestellt werden, die sich in den sozialen und städtebaulichen Erhaltungsgebieten befinden.