Bezirksamt setzt sich für eine einheitliche Reinigung des öffentlichen Raumes ein

Pressemitteilung Nr. 25 vom 16.02.2022

Im Landwehrkanal auf Höhe des Urbanhafens ist erneut ein Boot havariert. Einen ähnlichen Vorgang mit einem Wrack gab es bereits im Vorjahr. Bis jetzt ist unklar, wer die Kosten für die Bergung und den Abtransport übernimmt, die das Bezirksamt als Ersatzvornahme zur Abwendung von Gefahren initiiert hatte, obwohl es nicht direkt zuständig war.

Im Frühjahr 2021 kenterte im Landwehrkanal auf Höhe des Urbanhafens ein Boot. Der zu dem Zeitpunkt unbekannte Halter hinterließ das ausgebrannte Boot im Gewässer. Die Zuständigkeiten für die Beräumung waren zunächst unklar. Grundsätzlich ist für die öffentlichen Wasserstraßen in Berlin das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel zuständig. Da das havarierte Boot jedoch nicht in der Fahrrinne lag und somit den Verkehr auf dem Landwehrkanal nicht behinderte, war das WSA in diesem Fall nicht verantwortlich. Die Zuständigkeit lag damit bei Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr und Klimaschutz. Die Aktivitäten zur Ermittlung des Bootshalters und Aufforderung zur Beräumung verliefen fruchtlos.
Da das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt (SGA) aber eine wachsende Gefahr für den zur Grünfläche gehörigen Ufersaum sah, ließ der Bezirk das Boot in Amtshilfe vom Technischen Hilfswerk bergen und an Land, auf die Grünfläche, ziehen. Das SGA forderte den inzwischen ermittelten Halter zur Entsorgung auf und nahm diese nach Fristverzug in Eigenregie vor. Die Kosten für diesen Einsatz liegen bei 13.780,80 Euro. Ein Kostenbescheid ist dem Verursacher zugegangen. Aktuell zeichnet sich ab, dass das Bezirksamt die Rechnung für die geleistete Ersatzvornahme nicht zurückerstattet bekommt.

„Dieser verworrene Fall des Bootswracks im Urbanhafen zeigt einmal mehr, wie komplex die Zuständigkeit bei der Beräumung und Reinigung in Berlin sind. Das Hin und Her zwischen den Behörden beim Thema Müll muss ein Ende haben. Es kann nicht sein, dass die Lage bei der Beräumung von jeglicher Art von Müll im öffentlichen Raum so unübersichtlich ist, dass sich am Ende niemand mehr zuständig fühlt. Hier brauchen wir dringend klare Regelungen für die Beseitigung von Abfall, an Land und auch im Wasser. Dass wir als Bezirksamt am Ende auf der Rechnung sitzen bleiben, weil wir Verantwortung für das Bergen und Abtransportieren des Bootswracks übernommen haben, ist Ausdruck dieses Missstands.
Als Bezirksstadträtin setze ich mich hier für eine Vereinfachung der aktuellen berlinweit geltenden Regelungen ein. Die Reinigung des öffentlichen Raumes, im Straßenland und in Grünanlagen sollte generell die BSR als Expertin für Stadtreinigung übernehmen und im Einzelfall, wenn es sich um spezielle Abfälle wie Bauschutt oder ähnliches handelt, selbst spezialisierte Subunternehmen beauftragen. Die Bürger*innen Berlins haben ein Anrecht auf einen sauberen öffentlichen Raum, der schnell und effektiv gereinigt wird“, erklärt Bezirksstadträtin Annika Gerold.

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