Temporäre Einrichtung und Erweiterung von Radverkehrsanlagen während der Pandemie-Krise

Pressemitteilung Nr. 53 vom 25.03.2020

Am heutigen Tag werden die ersten konkreten Schritte zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zur vorübergehenden Einrichtung von Radfahrstreifen während der Pandemie-Krise unternommen. Das Projekt startet mit zwei Pilotvorhaben mit denen ermittelt werden soll, inwieweit sich kurzfristig die Kapazität der urbanen Radverkehrsanlagen erhöhen lässt. Vorrangiges Ziel der Maßnahme ist es, die aktuell vermehrt stattfindende Nutzung des Fahrrades unter besserer Wahrung der Sicherheitsabstände gemäß der Covid19-Eindämmungsverordnung zu ermöglichen. Positive Aspekte der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr lassen sich so mit einer Unterstützung der geltenden Infektionsschutzauflagen verbinden.

Weiterhin steht den Berliner*innen mit der Nutzung des Fahrrades ein sicheres und gesundes Verkehrsmittel zur Gewährleistung zwingend notwendiger Mobilität und Bewegung an der frischen Luft zur Verfügung. Diesem Verkehrsmittel wird nun temporär mehr Platz gegeben, auch um die Rahmenbedingungen für essenziell notwendige Fahrten in der gegenwärtigen Situation zu verbessern. Damit tragen die Maßnahmen ebenfalls dazu bei, den öffentlichen Personennahverkehr zu entlasten und in S- und U-Bahnen das Gebot der physischen Distanzierung leichter einzuhalten.

Gegenwärtig ist das Verkehrsaufkommen durch Kraftfahrzeuge spürbar gesunken, Verkehrsflächen können situativ also anders aufgeteilt werden, ohne dass es zu unvertretbaren Beeinträchtigungen und übermäßigen Staus beim Kfz-Verkehr einschließlich des Linienbusverkehrs kommt.

Die Pilotvorhaben sind:
1.) Eine verbreiterte Aufstellfläche für Fahrradfahrende auf der Zossener Straße vor Kreuzung Zossener Straße/ Gitschiener Straße
2.) Ein gesonderter Radweg auf der Fahrbahn am Halleschen Ufer von Höhe Hallesches Tor bis Köthener Straße (Bezirksgrenze)

Fragen und Antworten:

Werden in anderen Bezirken temporäre Radwege angeordnet?
Nach einer Auswertung der Pilotmaßnahmen in Friedrichshain-Kreuzberg sollen, unter Einbeziehung der jeweiligen Bezirksämter, weitere Maßnahmen in Berlin umgesetzt werden.

Welche Rechtsgrundlage gibt es für die plötzliche Einrichtung neuer Radwege?
Die Anordnung von straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen erfolgt stets gemäß § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung. In Absatz 9 dieser Vorschrift wird auch festgelegt, dass Radfahrstreifen ohne das Vorliegen einer besonderen Gefahrenlage angeordnet werden können.
Die Notwendigkeit für die Anordnung von Radfahrstreifen entsteht durch das kurzfristig neu sortierte Verkehrsaufkommen und ist durchaus vergleichbar mit der Einrichtung von Bussonderfahrstreifen (“Busspuren”) für einen Schienenersatzverkehr. Auch in diesem Fall wird mit straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen auf veränderte verkehrliche Erfordernisse reagiert.

Bleiben die Radwege über die Pandemie-Krise hinaus bestehen?
Die Anordnung der Radwege erfolgt als zeitlich für die Pandemie-Situation befristete Maßnahme. Es werden Warnbaken, mobile Schilder und gelbe Folien für die Markierungen verwendet, die später wieder entfernt werden können. Sollten sich Maßnahmen bewähren und fortgesetzt werden, ist dazu später jeweils eine neue straßenverkehrsbehördliche Anordnung samt Anhörungsverfahren erforderlich.

Wer ist für die Einrichtung der Radwege zuständig?
Im Hauptstraßennetz erfolgt die straßenverkehrsbehördliche Anordnung von Radfahrstreifen durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gegenüber dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg als Straßenbaulastträger. Dies bedeutet, dass die Umsetzung der Markierungen und Beschilderungen durch den Bezirk erfolgt, der die Leistung in Eigenregie bzw. mittels der Beauftragung privater Firmen vornimmt.

Gibt es derzeit nicht wichtigere Aufgaben als temporäre Radwege auszuweisen?
Für die Einrichtung der Radwege werden keine Ressourcen eingesetzt, die anderweitig dringender benötigt werden. So werden beispielsweise Bauvorhaben im Rahmen der Daseinsvorsorge grundsätzlich mit Priorität und zudem in einem etwas abweichenden Verfahren von anderen Dienstkräften bearbeitet. Das jetzt angelaufene Verfahren ist besonders agil und unterstützt das erwünschte mobile Arbeiten der beteiligten Beschäftigten, die aufgrund verminderter Antragslagen zudem freie Kapazitäten haben.

Können Radwege künftig immer so schnell eingerichtet werden?
Für die temporäre Einrichtung von Radwegen sind angesichts des veränderten Verkehrsaufkommens die behördlichen Abwägungsentscheidungen derzeit deutlich einfacher zu treffen als bei auf Dauer angelegten Regelungen. Zudem kann bei den temporären Beschilderungen und Markierungen auf Änderungsbedarf viel schneller und flexibler reagiert werden. Das beschriebene Vorgehen ist für komplexere Vorhaben mit planerischem Vorlauf deshalb eher nicht geeignet. Im Nachgang wird aber zu prüfen sein, ob einige Prozessschritte des agilen Vorgehens Anwendung in der regulären Verwaltungspraxis finden können.

Ansprechpartner*innen

Pressestelle des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg
Telefon: (030) 90298-2843
E-Mail an die Pressestelle

Felix Weisbrich
Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
E-Mail an Herrn Weisbrich

  • Eine verbreiterte Aufstellfläche für Fahrradfahrende auf der Zossener Straße vor Kreuzung Zossener Straße/ Gitschiener Straße
  • Ein gesonderter Radweg auf der Fahrbahn am Halleschen Ufer von Höhe Hallesches Tor bis Köthener Straße (Bezirksgrenze)