Rechtskräftige Verurteilung wegen einer Körperverletzung

Pressemitteilung Nr. 27 vom 19.02.2020

Wegen Körperverletzung wurde die Beifahrerin eines ordnungswidrig geparkten Pkw rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 € verurteilt. Sie hatte die Ordnungsamtsmitarbeiterin, die eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung aufgenommen hatte, zunächst verbal und dann mittels eines heftigen Schlages mit der Hand gegen den Oberarm angegriffen. Zur Verurteilung trug die bereitwillige Aussage eines unbeteiligten Zeugen bei, der die Situation beobachtet hatte. Für den StVO-Verstoß wäre lediglich ein Verwarnungsgeld von 15 € erhoben worden.

Ansprechpartner*in
Joachim Wenz
Leiter Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg

Tel.: 90298-2185
E-Mail: joachim.wenz@ba-fk.berlin.de