Prüfung der Akteneinsichten durch Bezirksverordnete
Pressemitteilung Nr. 207 vom 15.10.2020
Aufgrund der aktuellen Berichtserstattung teilt das Bezirksamt mit:
Im Rahmen der Bezirksaufsicht hat die Senatsverwaltung für Inneres in diesem Jahr die Akteneinsichtsrechte durch Bezirksverordnete geprüft. Die Prüfung wurden im Juli abgeschlossen. Die Prüfung ergab, dass das Akteneinsichtsrecht der BVV durch das Bezirksamt ausreichend sichergestellt wurde und keine weiteren bezirksaufsichtlichen Schritte angezeigt sind.
Anlass der Prüfung war eine Pressemitteilung der SPD-Fraktion der Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg vom 17. Januar 2020 mit dem Titel: „Baustadtrat Schmidt gibt Aktenmanipulation zu“. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg verweist in diesem Zusammenhang auf die Pressemitteilung vom 20. Januar 2020.
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