Inhaber einer Parkvignette zu Geldstrafe wegen Urkundenfälschung verurteilt
Pressemitteilung Nr. 118 vom 21.05.2019
Überwachungskräften des Ordnungsamtes war im September 2017 aufgefallen, dass das Gültigkeitsdatum einer in einem Fahrzeug angebrachten Bewohnervignette verändert worden war. Das Datum 31.12.2016 war durch Manipulation durch das Datum 31.12.2018 ersetzt worden. Mittels Strafbefehl ist der Täter nunmehr rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt worden. Demgegenüber beträgt die Gebühr für eine Bewohnervignette für zwei Jahre nur 20,40 Euro.
Ansprechpartner
Joachim Wenz
Leiter Ordnungsamt
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