Hohes Bußgeld wegen Ablagerung von illegalem Müll
Pressemitteilung Nr. 77 vom 15.04.2019
Das Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg hat im Vorjahr wegen unerlaubter Ablagerung von drei Kubikmetern Abfall einen Bußgeldbescheid erlassen. Gegen diesen Bußgeldbescheid wurde Einspruch erhoben. Das Amtsgericht Tiergarten sah die prinzipielle Rechtslage im Bußgeldbescheid als zutreffend und die Bußgeldsumme von 2000 Euro als angemessen an. Der Bußgeldbescheid ist nunmehr rechtskräftig.
Ansprechpartner
Joachim Wenz
Leiter des Ordnungsamtes
Telefon: (030) 90298-2185