Geänderte Reglung für die Schulbeförderung
Pressemitteilung Nr. 39 vom 12.03.2019
Kinder von Empfängerinnen und Empfängern von Wohngeld und Kinderzuschlag haben jetzt Anspruch auf Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT).
Seit dem 1. Februar 2019 können alle Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben und deren Eltern Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen uneingeschränkt kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb Berlins nutzen. Die bisherige Kilometerbegrenzung für die kostenlose Schulbeförderung entfällt.
„Damit diese neue Regelung schnellstmöglich für Anspruchsberechtigte greifen kann, müssen diejenigen einen Antrag stellen und ein aktuelles Passfoto ihres Kindes einreichen. Es gibt die Möglichkeit, Anträge online auf der Internetseite des Wohnungsamtes herunterzuladen oder in den Bürgerämtern zu erhalten“, erklärt der stellvertretenden Bezirksbürgermeister Knut Mildner-Spindler.
Wer schon einen berlinpass-BuT hat und erstmalig die kostenlose Schülerbeförderung ohne Kilometerbegrenzung beantragen möchte, reicht einfach den berlinpass-BuT mit dem Antrag ein. Der berlinpass-BuT wird dann mit einem roten Aufkleber mit einer Nummer versehen. Mit diesem Aufkleber gilt der berlinpass-BuT seit dem 1. August 2018 als Fahrausweis. Es muss nichts weiter mitgenommen werden.
Ansprechpartner
Herr Sagitza
Wohnungsamt
Telefon: (030) 90298-2892
E-Mail: Eckhard.Sagitza@ba-fk.berlin.de