Das Amt für Soziales in Friedrichshain-Kreuzberg bleibt weiterhin geöffnet.
Bitte besuchen Sie die Webseite des Amtes für Soziales, um aktuelle Informationen dazu zu erhalten:
Häufig gestellte Fragen zum Thema Energie- und Heizkosten
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Hat das Amt für Soziales in Friedrichshain-Kreuzberg vor, vorrübergehend zu schließen?
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Kann ich Leistungen beantragen, auch wenn ich nicht im Leistungsbezug bin?
Einen Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) kann beim Jobcenter, nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) beim Amt für Soziales gestellt werden. Dies betrifft sowohl laufende als auch einmalige Bedarfe. Jeder Antrag wird geprüft und entschieden werden. Selbstständige können auch Leistungen erhalten, es wird allerdings nach 6 Monaten rückwirkend geprüft, ob Einnahmen da waren. Dadurch kann es zu Rückforderungsansprüchen des Amtes für Soziales kommen, je nachdem wie hoch die Einnahmen in den letzten 6 Monaten waren.
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Kann jemand vorhersagen, wie hoch die tatsächlichen Kosten für Energie in den kommenden Abrechnungen sein wird?
Verbraucher*innen können nur Schätzungen anhand ihres letzten Verbrauchs und den aktuellen Kosten anstellen.
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Was ist, wenn ich im vergangenem Jahr weniger verbraucht habe und in diesem mehr, wird dann der Wert aus dem vergangenen Jahr herangezogen?
Das wird individuell geprüft. Als Grundlage dient die Angemessenheit des tatsächlichen Verbrauchs.
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Was passiert, wenn ich eine Nachforderung erhalte, aber mein Konto nicht gedeckt ist?
Daraus resultiert eine Schuld beim Energieversorger. In solch einem Fall sollte man vorab mit dem Energieversorger sprechen oder sich direkt an die Schuldner- und Insolvenzberatung wenden.
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Kann ein normales Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt werden?
Ja, jedes Girokonto, dass auf eine Einzelperson läuft, kann durch einen Antrag des Inhabers/der Inhaberin in ein P-Konto umgewandelt werden.
Weitere Informationen zum P-Konto finden Sie auf der Webeseite: -
Kann jeder aus Berlin sich bei den Beratungsstellen in Friedrichshain-Kreuzberg melden?
Ja, allerdings werden Personen, die nicht im Bezirk wohnen an die entsprechenden Beratungsstellen in ihren Bezirken weitergeleitet.
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Ist die Privatinsolvenz und das Verbraucher-Insolvenzverfahren dasselbe?
Es sind zwei unterschiedliche Verfahren. Zuerst wird ein Verbraucher-Insolvenzverfahren angestrebt und wenn dieses keinen Erfolg hat, kommt eine Privatinsolvenz in Betracht.
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Was kann ich bei Schulden aus Energierechnungen tun?
Wenden Sie sich schnellstmöglich an eine anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle in Ihrem Stadtbezirk. Die Liste dieser Beratungsstellen finden Sie auf der Website der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.
Darüber hinaus bietet die Verbraucherzentrale Berlin eine kostenlose Energieschuldenberatung und eine Servicehotline Energierecht an. Diese ist Dienstags von 10 bis 13 Uhr unter der Nummer 030 214 85 200 erreichbar.
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Welche Hilfe bekommen Empfänger*innen von Sozialleistungen oder Arbeitslosengeld?
Empfänger:innen von Sozialleistungen erhalten eine Einmalzahlung von 200 Euro. Dies betrifft insbesondere Personen, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beziehen. Empfänger:innen von Arbeitslosengeld I erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. Darüber hinaus erhalten Personen, die Wohngeld beziehen, einen einmaligen Heizkostenzuschuss.
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Wo erhalten Personen mit geringem Einkommen finanzielle Hilfe, wenn sie ihre Heizkostenabrechnung oder Heizkostennachforderung nicht bezahlen können?
Wenn Sie Ihre Heizkostenabrechnung oder -nachforderung aufgrund der gestiegenen Preise nicht bezahlen können, wenden Sie sich an das Jobcenter und beantragen Sie Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II). Auch wenn Ihr Einkommen üblicherweise Ihren Bedarf abdeckt und Sie daher keinen dauerhaften Anspruch auf Leistungen haben, kann eine hohe Heizkostenabrechnung bzw. -nachforderung einen einmaligen Anspruch auf Arbeitslosengeld II begründen. Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf ALG II in dem Monat stellen, in welchem die Nachzahlung fällig ist. Das Jobcenter prüft, ob die Kosten bzw. Ihr Verbrauch angemessen sind und ob Sie aufgrund Ihres Einkommens ein Anspruch auf Leistungen haben.
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Wo erhalten Personen mit geringer Rente finanzielle Hilfe, wenn sie ihre Heizkostenabrechnung oder Heizkostennachforderung nicht bezahlen können?
Wenn Sie Ihre Heizkostenabrechnung oder –nachforderung aufgrund der gestiegenen Preise nicht bezahlen können, wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Bezirks und beantragen Sie Leistungen nach SGB XII (Grundsicherung). Auch wenn Ihre Rente üblicherweise Ihren Bedarf abdeckt und Sie daher keinen dauerhaften Anspruch auf Grundsicherung haben, kann eine hohe Heizkostenabrechnung bzw. -nachforderung einen einmaligen Anspruch auf Grundsicherung begründen. Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Grundsicherung in dem Monat stellen, in welchem die Nachzahlung fällig ist. Das Sozialamt prüft zunächst, ob die Kosten bzw. Ihr Verbrauch angemessen sind und ob Sie aufgrund Ihres Einkommens ein Anspruch auf Leistungen haben.
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Ich muss als Empfänger*in von Grundsicherung oder ALG II eine neue Wohnung anmieten. Die geforderten Heizkosten liegen über den Grenzwerten der AV-Wohnen. Erhalte ich dennoch eine ZUstimmung?
In diesem Fall erfolgt zunächst eine Einzelfallprüfung. Trotz Überschreitung der Grenzwerte werden die Kosten ggf. dennoch übernommen. Hierbei wird insbesondere geprüft, ob der avisierte Verbrauchswert einem wirtschaftlichen Heizverhalten entspricht. Sofern die Verbrauchsmenge als angemessen angesehen wird, gelten auch die entsprechenden Vorauszahlungen unabhängig vom kalkulierten Wert als angemessen. Sie erhalten in diesem Fall eine Zustimmung, sofern die weiteren Kosten für die Unterkunft ebenfalls angemessen sind.
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Wie kann ich Zuhause Gas sparen?
Haushaltskundinnen und -kunden sind im Falle von Einschränkungen besonders geschützt. Das bedeutet, dass die Gasversorgung von Bürgerinnen und Bürgern in ihrem Zuhause höchste Priorität hat.
Nichtsdestotrotz ist es wichtig, überall dort Energie einzusparen, wo es möglich ist–und viele tun das bereits. Sparen wir Energie, beispielsweise beim Strom und der Heizung, hilft das in der aktuellen Situation Versorgungseinschränkungen zu vermeiden und die Gasspeicher für die Heizperiode zu füllen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie die Verbraucherzentralen haben hierzu einige Informationen und Tipps zusammengestellt:
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Was ist der "Notfallplan Gas"?
Der Notfallplan Gas regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation.
Der Notfallplan Gas besteht aus drei Stufen:
1. Frühwarnstufe
2. Alarmstufe
3. NotfallstufeDie aktuellsten Informationen zur Versorgungssicherheit und detaillierte Informationen zur Alarmstufe Gas finden Sie auf der Website des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:
- Wie kann ich mich auf einen Blackout vorbereiten?