Die Organstrafen können sowohl bar als auch unbar erhoben werden. Unbar können sie innerhalb von zwei Wochen überwiesen werden.
Im Innendienst des unmittelbar für die Waste Watcher zuständigen Bereichs sind „nur“ zwei Personen tätig (Herr Deutsch und seine Vertreterin Frau Kainz; der dritte, unbesetzte Büroarbeitsplatz in deren Büro steht derzeit mir zur Verfügung). Sie halten Kontakt zu den Mitarbeiter/innen draußen, erstellen Dienstpläne, beantworten Beschwerden, überprüfen Angaben der angesprochenen Betroffenen, fertigen Statistiken an administrieren eingegangene Mandate bzw. leiten Anzeigen weiter an die für die Bearbeitung zuständige MA 58. Diese wiederum übermittelt die Verfahrensausgänge zurück.
Vor Beginn meiner Begleitung der Waste Watcher im Außendienst erhielt ich eine Art verkürzter Waste-Watcher-Schulung mit Informationen zu gesetzlichen Grundlagen und zum Ablauf von Amtshandlungen, um das Tätigwerden der Mitarbeiter/innen nachvollziehen bzw. einordnen zu können. Dazu wurde mir u.a. ein 26seitiges Schulungspapier sowie der Text des Wiener Reinhaltegesetzes ausgehändigt.
Im Rahmen dieser Schulung wurden mir auch folgende beeindruckende Zahlen nahegebracht: Über Wien verteilt existieren 3.500 Hundekottütenspender. Pro Tag landen 100.000 Hundekottüten in den Mülleimern der Stadt. Es existieren 19.000 Papierkörbe mit Aschenbechern, in denen pro Jahr 123 Mio. Zigarettenstummel entsorgt werden.
Mit diesen Hintergrundinformationen und gewissen weiteren Instruktionen (beispielweise der Bitte darum, aus Datenschutzgründen einen gewissen Abstand zu halten, wenn Personalien aufgenommen werden) ausgestattet, konnte ich erstmals an Außendiensten teilnehmen, über deren Verlauf ich demnächst berichte …
Joachim Wenz