Begrüßung in der „MA 48“
Sehr freundlich begrüßt wurde ich am ersten Tag meiner Hospitation durch den Leiter Straßenreinigung und Winterdienst der Magistratsabteilung 48 der Stadt Wien, Herrn Alexander Sauer (im Bild mit der ursprünglich benutzten Weste der Waste Watcher) sowie durch Herrn Stefan Deutsch, der unmittelbar für die Waste Watcher verantwortlich ist.
Beide erläuterten mir zunächst, dass sowohl der Begriff „Waste Watcher“ als auch das grundsätzliche Konzept für deren Tätigwerden aus Hamburg übernommen wurden. Idee und Umsetzung wurden jedoch in Wien weiterentwickelt und an die hiesigen Strukturen und Bedingungen angepasst. Aufgrund einer erheblichen Beschwerdelage betreffend Vermüllungen im öffentlichen Raum wurde dann vor genau 10 Jahren das Wiener Reinhaltegesetz erlassen. Dieses war zugleich Grundlage für zu erhebende Strafgelder für Verunreinigungen sowie auch für die Überwachung der Einhaltung des darin geregelten Verbots, Straßen mit öffentlichem Verkehr und öffentlich zugängliche Grünflächen zu verunreinigen.
Zuvor war ein repressives Tätigwerden gegenüber Verursachern von Verunreinigungen nur sehr eingeschränkt auf bundesrechtlicher Grundlage (Straßenverkehrsrecht) möglich.
Ich erfuhr, dass das Inkrafttreten des Gesetzes sowie die institutionelle Einrichtung der Waste Watcher von einer sehr aufwändigen Öffentlichkeitskampagne begleitet wurde. In breit angelegten Aktionen wurden z.B. Taschenascher und Hundekotbeutel verteilt. Zugleich wurde in erheblichem Umfang das Angebot zur legalen Entsorgung qualitativ und quantitativ verbessert. So wurde nicht nur die Zahl der Mülleimer erhöht. Heute befindet sich insbesondere in den touristisch frequentierten Gebieten an quasi jeder Straßenecke ein Mülleimer. Zusätzlich wurden alle Mülleimer mit Vorrichtungen zum Löschen und Entsorgen von Zigarettenresten ausgestattet. Auch wurden die Öffnungszeiten und Serviceangebote der Recyclinghöfe (hier „Mistplätze“ genannt) erweitert. Einer der Höfe hat sogar an Sonntagen geöffnet. Dieser befindet sich jedoch in einem der Außenbezirke.
Meine Ansprechpartner führten weiter aus, dass die Waste Watcher anfänglich vor allem mündliche Ermahnungen ausgesprochen und Bürger/innen beraten haben sowie letztendlich angekündigt haben, dass künftige Verstöße Strafen nach sich ziehen werden. Erst nach etwa dreijähriger Geltungsdauer des Gesetzes (Auslöser war insbesondere ein Todesfall eines zweijährigen Kindes, das auf einem Spielplatz eine Kippe verschluckt hatte) wurden in größerer Anzahl Strafgelder erhoben. Heutzutage beträgt der Anteil der Strafen ca. 85 %, während die restlichen Feststellungen mit Ermahnungen bzw. Beratungsleistungen erledigt werden.
Die Waste Watcher waren zunächst der sogenannten Abschleppgruppe zugeordnet, die für die Umsetzung von falsch geparkten Fahrzeugen wie auch für die Entsorgung nicht mehr fahrtüchtiger oder auch abgemeldeter Fahrzeuge zuständig sind. Erst vor etwa 1 ½ Jahren wurden sie dem Bereich angegliedert, der auch die Stadtreinigung beherbergt. Dadurch werden nicht zu vernachlässigende Synergieeffekte erzielt. So können die für die Kehrbezirke verantwortlichen Mitarbeiter/innen der Stadtreinigung die Waste Watcher auf vermehrt anfallende Vermüllungen in bestimmten Bereichen aufmerksam machen. Dort erfolgen dann ggf. häufiger Bestreifungen. Umgekehrt können die Waste Watcher die Stadtreinigung direkt ansprechen, damit eine kurzfristige Beseitigung von Verunreinigungen erfolgen kann, die zuvor womöglich Gegenstand einer ihrer Maßnahmen war.
Es gibt übrigens hauptberufliche und nebenberufliche Waste Watcher. Dazu demnächst mehr …
Joachim Wenz
Bild: Joachim Wenz