Jetzt am Nachmittag habe ich mit meiner Tutorin die Planung für die nächsten Tage besprochen. Sie hat für mich bereits einige Termine organisiert, z.B. im Schulamt -Kompetenzstelle Integration und Inklusion -, bei der Abteilung Soziale, -Amt für Menschen mit Behinderung – und bei der Arbeitsgemeinschaft Eltern Behinderter.
Viele weitere Kontakte sind hegestellt, mit denen ich dann in den nächsten Tagen eigenständig Termine vereinbaren kann.
Und morgen bin ich zum Betriebsausflug der Abteilung eingeladen, eine Möglichkeit, die Mitarbeiter hier noch besser kennen zu lernen.
Es ist eine Fahrt mit der Seilbahn von Bozen aus auf den Ritte, einer kleinen Wanderung und Einkehr zum Essen geplant.
Da ich schon vorab von Frau Laimer zu diesem Betriebsausflug eingeladen wurde, habe ich natürlich meine Wandersachen mit eingepackt, um gut ausgerüstet für den Ausflug zu sein.
Für den Betriebsausflug gibt es sogar Regelungen im Bereichskollektivvertrag.
Mit Artikel 22, Absatz 2 ist festgelegt, dass das Landespersonal jährlich am Betriebsausflug teilnehmen kann. Dadurch soll Kontakt und Solidarität untereinander gefördert werden.
Übrigens erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier für die Teilnahme am Betriebsausflug einen Pro-Kopf-Zuschuss von 45,00 €, der ihnen nach erfolgter Teilnahme mit dem nächsten Gehalt überwiesen wird.
Ich bekomme diese natürlich nicht, aber freue mich trotzdem auf den Ausflug.
Viele Grüße aus Bozen
Anja Degel