Bei einem Betrieb wurden Waren festgestellt, deren Mindesthaltbarkeitsdatum in der Mehrzahl abgelaufen war, ohne dass sich an den Waren ein Hinweis befand. Des Weiteren befand sich an den Waren keine deutsche Beschreibung zu Inhalt oder Konservierungsstoffen. Hier wurde ein Bericht an den Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht gefertigt.
In einem Spätkauf befand sich kein*e Verantwortliche*r vor Ort. Die sich hinter dem Tresen aufhaltende Person befand sich dort nach eigenen Angaben nur durch Zufall, hatte aber eine Telefonnummer vom Verantwortlichen. Hier wurde angedroht den Laden zu schließen. Nach 30 Minuten war dann doch der Verantwortliche vor Ort.
In einem Betrieb wurde der Ausschank von Alkohol festgestellt obwohl es sich um eine Shisha-Bar ohne entsprechende Genehmigung handelte. Hierzu wurde ein Bericht an den Bereich Belastende Verwaltungsakte (BelVA) gefertigt.
In drei Betrieben fehlte der erforderliche Jugendschutzaushang.
Durch den Zoll wurden Verstöße gegen das Tabakgesetz und Sozialbetrug festgestellt und zur Anzeige gebracht bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.