In Absprache mit der Außendienstleitung wurde die Polizei angefordert, um das Gewerbe zur Gefahrenabwehr zu schließen, da die Eigentums-sicherung nicht gewährleistet und die Abgabe von Alkohol an Minderjährige nicht verhindert werden konnte.
Da kein Schlüssel oder ein*e Verantwortliche*r vor Ort war, wurde durch die Polizei ein Schlüsseldienst beauftragt, um die Tür zu verschließen.
Die Polizei forderte zudem die Feuerwehr an, da der Gasherd nicht abgeschaltet werden konnte.