Grundlage für die Leistungen des Fachbereichs ist in der Regel das Zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII), das die Sozialhilfe in Deutschland regelt.
Für Bürger*innen, die ohne Termin zum Amt für Soziales kommen, hat der Fachbereich eine Erstanlaufstelle im zweiten Stock des ehemaligen Rathauses Kreuzberg eingerichtet. Dort können die Menschen montags, dienstags und donnerstags erstmal die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Behörde überprüfen lassen. Der Raum der Vorsprache wurde gerade modern und bürgerfreundlich gestaltet. Wenn die Zuständigkeit gegeben ist, werden die Unterlagen – sortiert nach Anfangsbuchstaben der Nachnamen – an die Sachbearbeiter*innen übergeben.
Für ukrainische Geflüchtete gibt es ebensolche Sprechstunden. Hier müsse weiterhin viel beraten werden, um die Menschen nach und nach an die Prozesse und Strukturen hier heranzuführen. „Leistungsrecht ist Individualrecht“, erklärt L. Schmidtke. Entsprechend genau wird jeder einzelne Fall geprüft.
Eine Gruppe im Fachbereich ist für die Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In diesem Bereich werden rund 5.500 Klient*innen betreut. Die Zuständigkeit für die Asylbewerber*innen richtet sich in Berlin nach dem Geburtsmonat. Friedrichshain-Kreuzberg übernimmt die Betreuung derer, die im Februar Geburtstag haben. Hinzu kommen die Asylbewerber*innen, die in einer LAF-Einrichtung in Friedrichshain-Kreuzberg untergebracht sind. Die Leistungen umfassen die notwendigen Bedarfe wie Ernährung, Unterkunft, Kleidung und anderer erforderliche Leistungen. Um Sprachbarriere mit Klient*innen zu überwinden, arbeitet das Amt mit Sprachmittler*innen zusammen. „Hier sind wir recht gut aufgestellt!“