Das Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bezogen werden und maximal zwölf Monate für einen Elternteil. Es gibt auch noch weitere Möglichkeiten, wie ElterngeldPlus, Partnermonate oder Partnerschaftsbonusmonate. Es gelten dabei bestimmte Vorgaben, die die Kolleg*innen mit den Eltern besprechen. So kann das Elterngeld zum Beispiel auf Sozialleistungen wie Bürgergeld angerechnet werden. Wir betrachten jeden Fall einzeln.
So wäre eine weitere Option das ElterngeldPlus, das doppelt so lange wie das Basiselterngeld ausgezahlt wird. Allerdings ist das ElterngeldPlus auch nur halb so hoch wie das Basiselterngeld.
Je nachdem, wie lange Eltern zu Hause bleiben möchten und können oder ob sie in Teilzeit arbeiten werden, gibt es Möglichkeiten, den passenden Zeitraum der Elternzeit zu finden. Das Basiselterngeld lässt sich auch mit ElterngeldPlus kombinieren.
Es biete sich auch an, den Partnerschaftsbonus zusätzlich zu beantragen, wenn die Eltern sich entscheiden, in mindestens zwei bis zu vier aufeinander folgenden Lebensmonaten des Kindes gleichzeitig jeweils 24 bis 32 Wochenstunden erwerbstätig zu sein. Auch Alleinerziehende können Partnerschaftsbonusmonate erhalten.