Elterngeld – worauf Eltern bei der Beantragung des Elterngeldes achten sollten

Elterngeldstelle

Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus – mit der Geburt eines Kindes werden die Karten für die Eltern in den täglichen Abläufen und vor allem auch finanziell neu gemischt, doch diese Vokabeln versprechen finanzielle Hilfen in den ersten Monaten mit dem Nachwuchs. Damit Eltern in diesen aufregenden ersten Lebensmonaten finanziell abgefedert sind, gibt es verschiedene Modelle, die helfen, wenn durch die Betreuung eines Kindes das Einkommen wegbricht bzw. verringert wird.

Welche das sind, und wie die monatliche Entgeltersatzleistung optimal berechnet werden kann, wissen Sabrina Hanusa, Gruppenleiterin Elterngeld beim Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg, die hier gemeinsam mit ihrer Kollegin Cornelia Sabrowski, Sachbearbeiterin Elterngeld, ihren Bereich und die vielfältigen Aufgaben des Teams vorstellt.

Sabrina Hanusa: „Bei uns im Bereich arbeiten zehn Kolleginnen und Kollegen, zeitweise werden wir auch von Auszubildenden unterstützt. Monatlich erreichen uns etwa 350 Neuanträge auf Elterngeld. Neben den laufenden Vorgängen, ist das ein straffes Programm für unser Team. Doch wir sind gut organisiert, so dass nach erfolgter Antragstellung, sofern auch alle Unterlagen vollständig vorliegen, nach nur drei bis vier Wochen die Zahlung an die Eltern erfolgen kann.

Cornelia Sabrowski: „Wir beraten die Eltern bestmöglich, dass sie in diesem komplexen Gebiet des Elterngeldes das richtige Modell für ihre Lebenssituation finden. Je nach Einkommen, kann monatlich ein Betrag von 300 Euro bis zu 1.800 Euro an die Eltern ausgezahlt werden.“

Der Antrag kann auch online gestellt werden. Zudem biete die Abteilung zweimal in der Woche, montags und mittwochs, jeweils von 10 Uhr bis 12 Uhr, eine telefonische Sprechstunde an. In dieser Zeit steht unser gesamtes Team für Auskünfte zur Verfügung. Darüber hinaus können die Eltern natürlich auch individuell persönliche Beratungstermine vereinbaren. Jede Frage, die wir vor Antragstellung gemeinsam mit den Eltern klären können, beschleunigt den gesamten Vorgang.“

Bis es zur Zahlung kommt, sei es wichtig, dass sich Eltern bereits während der Schwangerschaft gut informieren, Unterlagen vorbereiten und sich schon einmal grob entscheiden, wie sie die ersten Monate mit ihrem Nachwuchs verbringen wollen. Das Familienportal bietet dabei – unter anderem – eine gute Unterstützung: https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner.

Baby

Das Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bezogen werden und maximal zwölf Monate für einen Elternteil. Es gibt auch noch weitere Möglichkeiten, wie ElterngeldPlus, Partnermonate oder Partnerschaftsbonusmonate. Es gelten dabei bestimmte Vorgaben, die die Kolleg*innen mit den Eltern besprechen. So kann das Elterngeld zum Beispiel auf Sozialleistungen wie Bürgergeld angerechnet werden. Wir betrachten jeden Fall einzeln.

So wäre eine weitere Option das ElterngeldPlus, das doppelt so lange wie das Basiselterngeld ausgezahlt wird. Allerdings ist das ElterngeldPlus auch nur halb so hoch wie das Basiselterngeld.

Je nachdem, wie lange Eltern zu Hause bleiben möchten und können oder ob sie in Teilzeit arbeiten werden, gibt es Möglichkeiten, den passenden Zeitraum der Elternzeit zu finden. Das Basiselterngeld lässt sich auch mit ElterngeldPlus kombinieren.

Es biete sich auch an, den Partnerschaftsbonus zusätzlich zu beantragen, wenn die Eltern sich entscheiden, in mindestens zwei bis zu vier aufeinander folgenden Lebensmonaten des Kindes gleichzeitig jeweils 24 bis 32 Wochenstunden erwerbstätig zu sein. Auch Alleinerziehende können Partnerschaftsbonusmonate erhalten.

Kleinkindhand

Antrag rechtzeitig einreichen und vorab informieren

Besonders wichtig ist, dass sobald das Kind geboren ist, auch der Antrag auf Elterngeld eingereicht wird. Denn, Elterngeld kann erst ab dem Tag der Antragstellung, und nur höchstens für drei Lebensmonate rückwirkend gewährt werden. Eltern sollten keine „Scheu“ haben, den Antrag zu stellen. Denn, auch wenn der eine oder andere Beleg noch fehle, könne dieser nachgereicht werden.

Cornelia Sabrowski: „Viele Mütter und Väter entscheiden sich – auch mehrmals – während der Elternzeit um. Die Modelle und Laufzeiten sind flexibel und können der jeweiligen Lebenssituation kurzfristig angepasst werden.“ Ein Wechsel käme häufig vor, da sich die Realität nach der Geburt oft anders darstellt, als die werdenden Eltern es sich vor der Geburt vorgestellt haben. Oft wollen Elternteile auch früher wieder in den Job zurückkehren und arbeiten dann zum Beispiel in Teilzeit. Dann müsse das Elterngeld neu berechnet werden.

„Wir empfehlen immer, sich so früh wie möglich zu informieren, um dann, wenn das Kind geboren ist, sofort den Antrag zu stellen“, sagt Sabrina Hanusa. Sehr hilfreich sei hier auch die Zusammenarbeit mit dem FamilienServiceBüro, das im Rahmen seiner Funktion auch eine Erstberatung in Sachen Elterngeld anbiete. Bei dieser Gelegenheit werde bereits der Fall im System angelegt.

Es kommt auch vor, dass sich Eltern erst mit dem Thema Elterngeld beschäftigen, wenn acht Wochen nach der Geburt das Mutterschaftsgeld ausbleibt. Das sei jedoch etwas spät, hier würden die Eltern Zeit für eine lückenlose Anschlusszahlung an das Mutterschaftsgeld verlieren, was ja sicher niemand wolle.

Hier empfehlen die beiden Fachfrauen, schon einmal im Vorfeld mit dem Elterngeldrechner, zum Beispiel beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, zu berechnen, wie hoch die zu erwartende Summe sein könnte.
Erst, wenn der Antrag gründlich geprüft ist und alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, wird von unserem Team der Bescheid ausgestellt. Mit der Onlinebeantragung erhalten wir eine Art digitalen Mantelbogen. Wir arbeiten derzeit mit einer hybriden Aktenführung, das heißt sowohl digital, als auch – wie bisher – in „Papierform“, bis es eine digitale Akte gibt.

Familie im Park

Mehr Nachfrage und gestiegener Beratungsbedarf

In Einzelfällen könne es auch zu Rückforderungen von Elterngeldzahlungen kommen. Zum Beispiel, wenn ein Elternteil doch mehr als erwartet während der Teilzeittätigkeit verdient hat, oder Selbständige, deren Steuerbescheid am Ende nicht die angegebene Einkommensprognose bestätigt. Das könne schon mal vorkommen und sei immer sehr bitter für die Betroffenen.
Denn mit der Zeit können recht hohe Summen auflaufen, die selbstverständlich zurückbezahlt werden müssen.

Die Nachfrage nach Elterngeld und der Betreuungsaufwand der laufenden Anträge haben sich in den letzten Jahren verändert und seien in jedem Fall gestiegen. „Als ich hier vor fast 15 Jahren angefangen habe, waren wir fünf Sachbearbeiter*innen“, sagt Sabrina Hanusa.

Seitdem hätten sich die Bedingungen für den Bezug von Elterngeld für die Eltern erheblich verbessert, die Eltern haben viele Wahlmöglichkeiten das Elterngeld optimal untereinander aufzuteilen. Ebenso habe die Komplexität der Rechtslage und die Nachbearbeitung der Anträge es erforderlich gemacht, den Mitarbeiter*innenstamm stetig zu erweitern. Der Beratungsbedarf sei auch aufgrund der vielseitigen Möglichkeiten der Auszahlungen des Elterngeldes enorm gestiegen.

Die Eltern seien in der Regel immer sehr zufrieden mit unserer Arbeit. Ab und zu bedanken sich Eltern bei uns auch schriftlich, telefonisch oder mit einem Foto des „neuen Erdenbürgers“. Das bedeute für das gesamte Team ein gutes Feedback!