Bei weiteren Ermittlungen konnte keine Gewerbeanmeldung festgestellt werden.
Alle acht Spielgeräte wurden durch die Polizei beschlagnahmt und der Betrieb wurde versiegelt.
Insgesamt waren zwei Außendienst Mitarbeitende im Einsatz. Zwei Personen sind nach Feststellung der Automaten nach gekommen sowie die Polizei für den Abtransport der Automaten.
Hintergrund:
Laut Gewerbeordnung dürfen in Schank- und Speisewirtschaften höchstens zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass in jeder Gaststätte zwei Geräte aufgestellt werden dürfen.
Ausschlaggebend für die Beurteilung, wie viele Geldspielgeräte aufgestellt werden dürfen, ist das Gesamtgepräge der Gaststätte sowie das Überwiegen des Gaststättencharakters.