Genehmigungen fehlten – Behörden lassen acht Geldspielgeräte beschlagnahmen und versiegeln das Lokal

Im Hinterzimmer eines Lokals in der Erich-Steinfurt-Straße in der Nähe des Berliner Ostbahnhofes standen sechs Geldspielautomaten

Im Hinterzimmer eines Lokals in der Erich-Steinfurt-Straße in der Nähe des Berliner Ostbahnhofes standen sechs Geldspielautomaten

Am Vormittag des 23. Juli waren die Mitarbeiter*innen des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) in Friedrichshain unterwegs. In der Erich-Steinfurt-Straße in der Nähe des Ostbahnhofs sollte bei der Kontrolle die Sondernutzung auf öffentlichen Straßenland kontrolliert werden.

Dort angekommen, betraten die Kolleg*innen eine Gaststätte und befragten die vor Ort befindliche Person zu den erforderlichen Genehmigungen. Die Frau hinter dem Tresen teilte mit, dass sie dort nur zufällig stehe. Bei der Nachschau wurden neben zwei Geldspielgeräten, sechs weitere Geräte in einem Nebenraum festgestellt. Keines dieser Geräte war angemeldet. Auch ein Automatenaufsteller war nicht benannt worden.

Auch diese beiden Geldspielgeräte waren nicht angemeldet

Bei weiteren Ermittlungen konnte keine Gewerbeanmeldung festgestellt werden.

Alle acht Spielgeräte wurden durch die Polizei beschlagnahmt und der Betrieb wurde versiegelt.

Insgesamt waren zwei Außendienst Mitarbeitende im Einsatz. Zwei Personen sind nach Feststellung der Automaten nach gekommen sowie die Polizei für den Abtransport der Automaten.

Hintergrund:
Laut Gewerbeordnung dürfen in Schank- und Speisewirtschaften höchstens zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass in jeder Gaststätte zwei Geräte aufgestellt werden dürfen.

Ausschlaggebend für die Beurteilung, wie viele Geldspielgeräte aufgestellt werden dürfen, ist das Gesamtgepräge der Gaststätte sowie das Überwiegen des Gaststättencharakters.