Informationen vom Ordnungsamt zur Kontrolle SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Bild: Sara Lühmann
Die den Bezirksämtern obliegenden Ordnungsaufgaben zur Umsetzung der Maßnahmen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung sind federführend von den bezirklichen Ordnungsämtern zu erfüllen.
Das Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg hat seinen Dienstbetrieb auf diese Aufgabe eingestellt und nur noch wenige Streifen für andere Aufgaben eingesetzt, wobei aber immer noch Gefährdungen bzw. Behinderungen in ruhenden Verkehr festgestellt, beendet und geahndet werden. Demgegenüber wurden für die Kontrolle im Rahmen der Eindämmungsverordnung mehrere Dienstgruppen (sogenannte “epidemiologische Einheiten”) gebildet, deren Beschäftigte sich zunächst darauf konzentrierten, die Öffnungsverbote von Einzelhandelsgeschäften bzw. öffentlich zugängliche Einrichtungen auf Einhaltung zu kontrollieren.
Bis einschließlich 03.04.2020 wurden dabei im Bereich Einzelhandelt 65 und bei Gaststätten 36 Verstöße festgestellt, auf die größtenteils mit mündlichen Verwarnungen und in einigen wenigen Fällen mit Strafanzeigen reagiert wurde. Zu beobachten ist, dass sich Gewerbetreibende im Bezirk recht schnell auf die neue Situation eingestellt haben. Die Zahl der Verstöße ist seit Inkrafttreten der Verordnung stetig zurückgegangen. Teilweise wurden zunächst nicht durchgängig geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Sicherung eines Mindestabstands in denjenigen Betrieben, die weiterhin geöffnet bleiben dürfen, getroffen.
Auch darauf haben die Beschäftigten des Ordnungsamtes geachtet und eine merkliche Besserung ist zu verzeichnen.
Auch wurden und werden weiterhin größere Ansammlungen insbesondere im öffentlichen Raum aufgelöst. Als zusätzlich umfassende Kontaktverbote geregelt wurden, ist der Außendienst des Ordnungsamtes auch diesbezüglich tätig geworden und hat zwischen 23.03. und 03.04.2020 auf Straßenland 84 und in Grünanlagen ca. 1.000 Verstöße registriert, die ebenfalls größtenteils mit Ermahnungen bzw. mündlichen Verwarnungen beendet werden konnten. Die Zahl der Feststellungen variiert sehr stark wetterabhängig.
Nachdem vor einigen Tagen ein Bußgeldkatalog eingeführt worden ist, werden nun auch Ordnungswidrigkeitenanzeigen aufgenommen, die dann im Innendienst des Ordnungsamtes bearbeitet werden.
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