Tagesordnung - 10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: 10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr
Datum: Do, 25.08.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2  
Annahme von Niederschriften      
Ö 3  
Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung      
Ö 4  
Aktueller Sachstand: Kantstraße      
Ö 5  
Havelchaussee II – Durchgangsverkehr beenden  
Enthält Anlagen
0052/6  
    17.02.2022 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.16 - überwiesen
   

Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr einstimmig zu. (Konsensliste)

 

   
    30.06.2022 - Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr
    Ö 7 - vertagt
   

 

   
    06.07.2022 - Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr
    Ö 6 - vertagt
   

 

   
    25.08.2022 - Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr
    Ö 5 - vertagt
   

 

   
    22.09.2022 - Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr
    Ö 4 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, auf einem Teilabschnitt der Havelchaussee ein Durchfahrtverbot für den motorisierten Individualverkehr anzuordnen.

Dieser Teilabschnitt soll zwischen dem Grunewaldturm und nördlich des Parkplatzes an der Lieper Bucht angeordnet werden, jeweils mittels der Vorschriftzeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge und Krafträder) und dem Zusatzzeichen 1026-32 (Linienverkehr frei). Zusätzlich ist jeweils an der Einmündung Havelchaussee/Am Postfenn und am Übergang Kronprinzessinnenweg zur Havelchaussee das Richtzeichen 357-50 (Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse) und das Zusatzzeichen 1026-32 (Linienverkehr frei) einzurichten.

Die für die Umsetzung notwendige Entlassung aus dem Hauptverkehrsstraßennetz soll das Bezirksamt in Abstimmung mit dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf bei der zuständigen Senatsverwaltung beantragen.

 

Nach Umsetzung der Anordnung soll das Bezirksamt gegenüber der Polizei darauf hinwirken, dass diese in regelmäßigen Abständen und möglichst zu den Hauptverkehrszeiten Schwerpunktkontrollen des Durchfahrtsverbots durchführt.

Darüber hinaus soll Anordnung des Durchfahrtverbots nach 12 Monaten evaluiert und der BVV ein Bericht vorlegt werden. Die Evaluierung soll möglichst in Abstimmung mit den Bezirken Steglitz-Zehlendorf und Spandau erfolgen. Zu prüfen ist dabei, wie bspw. durch Vororterhebungen eine belastbare Datengrundlage über die Einhaltung des Durchfahrtsverbots entstehen kann. Sollten trotz des Durchfahrtsverbots regelmäßig Regelverstöße zu verzeichnen sein, sind weitere Maßnahmen (wie bspw. die Einrichtung von elektronischen Pollern oder Schranken) zu ergreifen.

 

Der bezirkliche Mobilitäts-Rat und die in ihm vertretenen Initiativen und Verbände sowie die Initiator:innen der Online-Petition „Macht die Havelchaussee zur Fahrradstraße!“ sind bei allen Planungen und der Durchführung sowie der Evaluierung zu informieren.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin gebeten, sich bei der BVG und beim Aufgabenträger dafür einzusetzen, dass das Busangebot enger getaktet und auf die Abendstunden ausgedehnt wird.

 

Der BVV ist bis zum 30.04.2022 zu berichten.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird beauftragt, auf einem Teilabschnitt der Havelchaussee ein Durchfahrtverbot für den motorisierten Individualverkehr anzuordnen.

Dieser Teilabschnitt soll zwischen dem Grunewaldturm und nördlich des Parkplatzes an der Lieper Bucht angeordnet werden, jeweils mittels der Vorschriftzeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge und Krafträder) und dem Zusatzzeichen 1026-32 (Linienverkehr frei). Zusätzlich ist jeweils an der Einmündung Havelchaussee/Am Postfenn und am Übergang Kronprinzessinnenweg zur Havelchaussee das Richtzeichen 357-50 (Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse) und das Zusatzzeichen 1026-32 (Linienverkehr frei) einzurichten.

Die für die Umsetzung notwendige Entlassung aus dem Hauptverkehrsstraßennetz soll das Bezirksamt in Abstimmung mit dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf bei der zuständigen Senatsverwaltung beantragen.

 

Nach Umsetzung der Anordnung soll das Bezirksamt gegenüber der Polizei darauf hinwirken, dass diese in regelmäßigen Abständen und möglichst zu den Hauptverkehrszeiten Schwerpunktkontrollen des Durchfahrtsverbots durchführt.

Darüber hinaus soll das Bezirksamt die Anordnung des Durchfahrtverbots nach 12 Monaten evaluieren und der BVV einen Bericht vorlegen. Die Evaluierung soll möglichst in Abstimmung mit den Bezirken Steglitz-Zehlendorf und Spandau erfolgen. Zu prüfen ist dabei, wie bspw. durch Vororterhebungen eine belastbare Datengrundlage über die Einhaltung des Durchfahrtsverbots entstehen kann. Sollten trotz des Durchfahrtsverbots regelmäßig Regelverstöße zu verzeichnen sein, sind weitere Maßnahmen (wie bspw. die Einrichtung von elektronischen Pollern oder Schranken) zu ergreifen.

 

Der bezirkliche Mobilitäts-Rat und die in ihm vertretenen Initiativen und Verbände sowie die Initiator:innen der Online-Petition „Macht die Havelchaussee zur Fahrradstraße!“ sind bei allen Planungen und der Durchführung sowie der Evaluierung zu beteiligen.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin gebeten, sich bei der BVG und beim Aufgabenträger dafür einzusetzen, dass das Busangebot enger getaktet und auf die Abendstunden ausgedehnt wird.

 

Der BVV ist bis zum 30.04.2022 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 10 dagegen:       6   Enthaltung: 1

Ö 6  
Teufelsberg und Ökowerk an ÖPNV anbinden  
Enthält Anlagen
0055/6  
Ö 7  
"Rechts vor links" in der Trautenaustraße  
Enthält Anlagen
0075/6  
Ö 8  
Straßenschäden an der Fußgängerampel Koenigsallee/Hasensprung  
Enthält Anlagen
0056/6  
Ö 9  
Keine Ehrung für Antisemit:innen im öffentlichen Raum!  
Enthält Anlagen
0053/6  
Ö 10  
Geschützter Radstreifen auf der Kantstraße  
Enthält Anlagen
1392/5  
Ö 11  
Geschützter Radstreifen auf der Konstanzer Straße  
Enthält Anlagen
1393/5  
Ö 12  
DS-Nr.: 1700/5 VzK: Beim Umbau der Berliner Straße      
Ö 13  
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