Der Ausschuss für Stadtentwicklung
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Bebauungsplan 4 – 65
vom 21. August 2018 mit den redaktionellen Änderungen vom 9. August 2021 für die Grundstücke Arcostraße 9 und 11 und das Flurstück 1331 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg
Hinweise: Aus verfahrenstechnischen Gründen ist es erforderlich, dass die nach-
folgenden Beschlüsse in der vorgegebenen Reihenfolge gefasst werden.
Folgende dieser Beschlussfassungsvorlage zugrundeliegenden
Unterlagen liegen im Büro der BVV zur Einsichtnahme aus:
- Entwurf des Bebauungsplans 4 – 65 vom 21. August 2018 mit den redaktionellen Änderungen vom 10. Mai 2021
- Auslegungsbegründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Teil I: Beschluss über den Inhalt des Bebauungsplanentwurfs 4 – 65
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB den Entwurf des Bebauungsplans 4 – 65 vom 21. August 2018 mit den redaktionellen Änderungen vom 9. August 2021 für die Grundstücke Arcostraße 9 und 11 und das Flurstück 1331 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg
Inhalt und Begründung siehe: Teil I
Teil II: Beschluss zur Entscheidung über den Erlass der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 4 – 65
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 4 – 65 vom 21. August 2018 mit den redaktionellen Änderungen vom 9. August 2021 für die Grundstücke Arcostraße 9 und 11 und das Flurstück 1331 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg zu erlassen.