Drucksache - 2073/5
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Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird gebeten – entsprechend dem neuen vom Senat beschlossenen „Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030“ und dem dazugehörigen Maßnahmenkatalog (Maßnahme K3 und K4) – die Möglichkeiten einer Initiierung von Mobilitätsberatung in Betrieben, Verwaltungen und Ausbildungsstätten des Bezirks (z.B. bei der TU Berlin und dem Bezirksamt selbst) sowie die Finanzierungsmöglichkeiten durch den Senat zu nutzen. Dabei sollen auch Stadtteilzentren und Nachbarschaftshäuser als neues Format der Mobilitätsberatung in Charlottenburg-Wilmersdorf einbezogen werden. Ziel ist es, Straßenverkehr auf den Umweltverbund zu verlagern oder durch einen höheren Besetzungsgrad der PKW zu vermeiden. Für die Mobilitätsberatung soll auch auf der Website des Bezirksamtes und der IHK mit Flyern sowie in Sozialen Medien geworben werden.
Der BVV ist bis zum 31.03.2023 zu berichten.
Wolfgang Tillinger Bezirksverordnetenvorsteher
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